309/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Haubner, Dolinschek,

Kollegin und Kollegen

betreffend Freiwilliges Sozialdienstjahr

 

Jährlich leistet eine große Anzahl von jungen Menschen einen freiwilligen Einsatz im Sozialbereich. Dabei können sie sich bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege oder anderen geeigneten Stellen vertraglich verpflichten, ihren freiwilligen Dienst zu absolvieren. Diese praktischen Dienste sollen dem Freiwilligen (unter Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung von Mitarbeitern der Trägerorganisation) dazu dienen, Einblicke und Erfahrungen im Sozialbereich zu sammeln, um so den jungen Menschen bei der Berufsfindung zu unterstützen.

Die damalige Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat für die Jahre 2006/2007 das Freiwillige Sozialdienstjahr durch eine Förderung der Teilnehmer/innen in einer der Familienbeihilfe entsprechenden Höhe unterstützt. Dies ist aber in anbetracht des wachsenden Personalbedarfs im Pflege- und Betreuungsbereich auf Dauer nicht befriedigend, zumal die Teilnehmer des Freiwilligen Sozialdienstjahres aufgrund der positiven Erfahrungen zu ca. 75 Prozent eine Ausbildung und Arbeit im Sozialbereich anstreben und diese Quote bei weitem über der anderer junger Menschen liegt.

Die Bereitschaft, ein Freiwilliges Sozialdienstjahr zu absolvieren sollte künftig stärker honoriert werden, indem diese Zeit als Teil der Berufsausbildung anerkannt und auf einschlägige Ausbildungsteile für nachfolgende Pflege- und Betreuungsberufe angerechnet wird. Dadurch wäre einerseits die Gewährung einer Familienbeihilfe auch für die Dauer des Freiwilligen Sozialdienstjahres sichergestellt und andererseits ein zusätzlicher Anreiz für Ausbildungen im Sozialbereich geschaffen. Eine Förderung des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wäre dann nicht mehr erforderlich.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Gewährung einer Familienbeihilfe auch für die Dauer des Freiwilligen Sozialdienstjahres anstelle der jetzigen Förderungsrichtlinie des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz vorsieht.

 

 In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss beantragt.

Wien, am 10. Dez. 2008