311/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Weinzinger, Themessl und

weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend halbjährlichem Bericht über das Konjunkturbelebungsgesetz 2008

 

In den Erläuterungen der Regierungsvorlage für das Konjunkturbelebungsgesetz 2008 - KBG 2008 ist unter anderem zu lesen: „Die sich weiter verschärfende Krise an den internationalen Finanzmärkten führt gemeinsam mit Rezessionserwartungen zu einem Einbruch der Wachstumsprognosen in Europa bis hin zu rückläufigem Wachstum und zu einer Krise im Finanzierungsbereich. Von dieser Entwicklung ist auch Österreich massiv betroffen.

Insbesondere österreichische KMU könnten angesichts des zu erwartenden Rückgangs der Konjunktur ihre Investitionspläne einschränken. Diese Situation wird durch die Liquiditätskrise an den internationalen Finanzmärkten weiter verschärft. Dadurch stehen für österreichische Unternehmen auch nicht mehr ausreichend Finanzmittel für Neuinvestitionen und Innovationsfinanzierungen zur Verfügung.

Der Internationale Währungsfonds sieht in seiner am 8.10.2008 veröffentlichten Wachstumsprognose für 2009 schwere Zeiten auf Europa und die USA zukommen. Die USA können 2009 nur mit einem Wachstum von 0,1 % rechnen, die Eurozone mit 0,2 %, Österreich mit 0,8%. Das WIFO rechnet in seiner jüngsten Prognose für 2009 mit einem Wachstum der österreichischen Wirtschaft in Höhe von 0,9% (IHS 1,2%).

Die österreichische Bundesregierung setzt daher gezielte Schritte, um die Entwicklung zu stabilisieren und insbesondere die Finanzierung der Wirtschaft sicher zu stellen. Anhand eines umfassenden Maßnahmenpakets werden Wachstumsimpulse für die Wirtschaft gesetzt und Unternehmensinvestitionen forciert. Ziel ist eine Belebung der Wirtschaft und die Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung.

Das Konjunkturpaket soll als „Mittelstandsmilliarde“ die österreichische Wirtschaft beleben. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der Unternehmen.

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht ein zusätzliches Investitionsvolumen der ÖBB in Höhe von 700 Millionen Euro bis 2012 vor. Im Hinblick auf die daraus entstehenden Verpflichtungen des Bundes ist einer Erhöhung des bestehenden Vorbelastungsrahmen um 30 Millionen Euro erforderlich.

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird daher im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, die erforderlichen Vorbelastungen im Gesamtbetrag von derzeit 1,91 Milliarden Euro um 0,03 Milliarden Euro zu erhöhen und bis höchstens 1,94 Milliarden Euro einzugehen.“

 

Bis dieses Konjunkturpaket der Bundesregierung anläuft und Wirkung zeigt, wird es noch einige Zeit dauern. In der Vergangenheit kamen die Wirkungen häufig erst dann zum Tragen, wenn der durch die monetären Impulse ausgelöste Konjunkturaufschwung bereits im Anlauf war. So sind zu Beginn massive Steuersenkungen für die Bürger wesentlich erfolgsversprechender als solch ein „Mini-“Konjunkturprogramm, welches am 28.10.2008 im Nationalrat von SPÖ, ÖVP und BZÖ beschlossen wurde.

 

Im Interesse der österreichischen Unternehmer und Staatsbürger stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat über die Abwicklung und Wirkung des Konjunkturbelebungsgesetz 2008 halbjährlich Bericht zu erstatten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.