317/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleis­tungsmanager

Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisie­rung des heimischen Finanzmarkts muss es als Begleitmaßnahme eine Möglichkeit geben, die strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleis­tungsmanager zu gewährleisten.

Um die Stabilität des Finanzmarktes zu sichern, ist es unabdingbar in Zukunft zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicher­stellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Maßnahmen zur Rekapitalisierung von betroffe­nen Rechtsträgern zu ergreifen.

Diesbezüglich ist eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche eine Eingriffs- und Regressmöglichkeit in die bereits ausbezahlten Einkommen von Bank- und Finanz­dienstleistungsmanager sowie Vorstandsmitglieder und Geschäftsleiter der betroffenen Geschäftsträger (insolvenzgefährdete Kreditinstitute), welche kriminell geworden sind, vorsieht.

Das äußerst wichtige Maßnahmenpaket, welches die Stabilität des Geld- und Kre­ditmarktes sichern und durch Bereitstellung öffentlicher Geldmittel im Einzelfall bei gefährdeten Instituten existenzsichernd wirken soll, bedarf eben auch geeigneter Maßnahmen in der erwähnten Form.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefor­dert, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die strafrechtliche Verantwortlich­keit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager zu gewährleisten. Eine Re­gierungsvorlage, die einen Eingriff und Regress in die bereits ausbezahlten Einkom­men solcher Personen vorsieht, ist dem Nationalrat unverzüglich zuzuleiten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.