317/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager
Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung des heimischen Finanzmarkts muss es als Begleitmaßnahme eine Möglichkeit geben, die strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager zu gewährleisten.
Um die Stabilität des Finanzmarktes zu sichern, ist es unabdingbar in Zukunft zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Maßnahmen zur Rekapitalisierung von betroffenen Rechtsträgern zu ergreifen.
Diesbezüglich ist eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche eine Eingriffs- und Regressmöglichkeit in die bereits ausbezahlten Einkommen von Bank- und Finanzdienstleistungsmanager sowie Vorstandsmitglieder und Geschäftsleiter der betroffenen Geschäftsträger (insolvenzgefährdete Kreditinstitute), welche kriminell geworden sind, vorsieht.
Das äußerst wichtige Maßnahmenpaket, welches die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes sichern und durch Bereitstellung öffentlicher Geldmittel im Einzelfall bei gefährdeten Instituten existenzsichernd wirken soll, bedarf eben auch geeigneter Maßnahmen in der erwähnten Form.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager zu gewährleisten. Eine Regierungsvorlage, die einen Eingriff und Regress in die bereits ausbezahlten Einkommen solcher Personen vorsieht, ist dem Nationalrat unverzüglich zuzuleiten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.