345/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Zanger

und anderer Abgeordneter

betreffend Neuregelung des ÖPNRV inklusive einer Aufrechterhaltung der Buslinie 890 der steiermärkischen Landesbahnen

Bereits im Jahr 2005, in der XXII. GP, wurde unter der Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in verschiedenen Arbeitsgruppen der Reformbedarf für den öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr (ÖPNRV) eingehend analysiert. Ein Anfang 2006 zur Begutachtung vorgelegter Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz - ÖPNRV-G) kam nach Ende der Begutachtungsfrist in Folge weder in den Ministerrat, noch gab es zu irgendeinem Zeitpunkt eine mehrheitsfähige Regierungsvorlage. Ziel des erarbeiteten Entwurfes zum „Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz (ÖPNRV-G)“ wäre gewesen, die in mehreren Arbeitsgruppen artikulierten verschiedenen Interessen der am öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr Beteiligten und Betroffenen zu berücksichtigen.

Bis zur Vorlage einer Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (Öffentliches Personennah- und Regionalverkehrsgesetz - ÖPNRV-G) werden noch viele Verhandlungen sowohl mit den Betroffenen sowie auf politischer Ebene geführt werden müssen. In Folge ist es auch notwendig, auf Grundlage der Ergebnisse für den sich ergebenden Mittelbedarf entsprechend, eine haushaltsrechtliche Deckung im Bundesfinanzgesetz vorzusehen und die Aufteilung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach Bundesländern vorzunehmen.

Den dringenden Reformbedarf der öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsfinanzierung zeigt nicht zuletzt ein Bericht der „Kleine Zeitung" vom 11. November 2008 sowie Beschwerden zahlreicher Bürger. So soll am 15. Dezember 2008 u.a. der Fahrplan des öffentlichen Zubringerbusses der Steiermärkischen Landesbahnen Murau, Buslinie 890, geändert werden. Diese Buslinie stellte bisher für 50 bis 70 Schüler und Schülerinnen die Verbindung von Murau zu den Schulen nach Judenburg und Zeltweg dar. Im Falle einer Umsetzung der angekündigten Fahrplanänderung können diese Schüler nicht mehr rechtzeitig zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde die Schule erreichen. Des Weiteren müssten zahlreiche Schüler am Nachtmittag abgeholt werden, was viele berufstätige Eltern vor unlösbare Probleme stellt.

Derzeit fährt der Bus um 06.00 Uhr in Stadl/Mur ab, von wo die Schüler in den jeweiligen Haltestellen bis Scheifling zusteigen. Die Schüler werden direkt zu den Höheren Schulen im Raum Judenburg, Zeltweg gebracht. Ab 15. Dezember 2008 gibt es für die Schüler lediglich die Möglichkeit mit der Murtalbahn zu fahren und haben die Schüler jedoch längere Fußwege zurückzulegen und kommen nicht rechtzeitig zur ersten Unterrichtsstunde an.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehebaldigst die in verschiedenen Arbeitsgruppen unter Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie bereits vor Jahren begonnene Analyse des Reformbedarfs für den öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr (ÖPNRV) abzuschließen und darauf aufbauend unverzüglich eine Novelle zum „Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz (ÖPNRV-G)" vorzulegen, die die verschiedenen Interessen der am öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr Beteiligten und Betroffenen berücksichtigt und unter anderem den Fortbestand der Buslinie 890 der steiermärkischen Landesbahnen sicherstellt, solange der entsprechende Bedarf besteht.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrausschuss ersucht.