357/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schaffung der Mitfahrmöglichkeit in Schulbussen für Nichtschüler

Durch die verfehlte Verkehrspolitik der Bundesregierung und der systematischen Ausdünnung der öffentlichen Infrastruktur in den ländlichen Gebieten verkehren zwischen vielen Ortschaften keine Linienbusse oder andere öffentliche Verkehrsmittel mehr. Besonders für ältere, gebrechliche und kranke Menschen oder Personen ohne Führerschein oder eigenes Kraftfahrzeug gibt es in entlegenen Gegenden keine Möglichkeiten, selbständig wichtige und lebensnotwendige Termine z.B. in den Bezirkshauptstädten bei Behörden, Ärzten etc. wahrzunehmen. Diese Menschen sind ständig auf den guten Willen der Nachbarn, von Bekannten, Verwandten und Freunden angewiesen, da eine Taxifahrt in eine entfernte Stadt aus Kostengründen für die meisten nicht zumutbar oder schlicht nicht leistbar ist.

Gleichzeitig fahren jedoch Schulbusse, die häufig bei weitem nicht ausgelastet sind, mit denen jedoch sonst niemand mitfahren darf. Mit den einzelnen Schulbusunternehmen schließen die Landesfinanzdirektionen jährlich Beförderungsverträge ab. Die Kosten werden durch den Familienlastenausgleichsfonds getragen. Die einzelnen Gemeinden schlagen diese Unternehmen vor und melden dies der Landesfinanzdirektion. Diese Schulbusse müssen eine genau festgelegte Route einhalten und dürfen nur Schüler befördern.

Angesichts knapper staatlicher Kassen könnte man das öffentliche Verkehrsangebot im ländlichen Bereich ohne Kostenaufwand erheblich verbessern, in dem man den Schulbusunternehmen ermöglichte, auch Nichtschüler, wenn ein Sitzplatz vorhanden ist, zu chauffieren. Diese Nichtschüler sollen natürlich einen angemessen Fahrpreis entrichten, mit dem Versicherungs- und sonstige Kosten abgedeckt werden. Es ist unbestritten, dass die Mitfahrmöglichkeit für Nichtschüler in Schulbussen im Interesse der Bevölkerung ist.

Es ist daher völlig unverständlich, dass die Mitfahrmöglichkeit in Bussen, die sowieso und oft halbleer fahren, für Personen, die nicht Schüler sind, nicht gegeben ist. Ein Beispiel aus der Praxis: Der Schulbus kommt. In der Haltestelle stehen zehn Schüler, ein Kindergartenkind, eine ältere Dame und ein älterer Herr. Der Schulbus fasst 30 Personen, aber mitfahren dürfen nur die zehn Kinder, die nächsten 20 Plätze bleiben frei, und die anderen, die keine Mitfahrmöglichkeit haben, weil sie keinen Pkw haben, weil sie keinen Führerschein haben, weil sie noch keinen haben, oder nicht mehr haben, oder nicht mehr fahren dürfen, oder krank sind, die dürfen nicht mitfahren - auch wenn sonst keine öffentliche Verkehrsverbindung besteht.

Es ist für die betroffenen Menschen nicht einsehbar, wenn behauptet wird, dass man hier die gesetzlichen Grundlagen nicht so ändern könnte, dass Menschen, die die Fahrt ohnedies zum vollen Preis zu bezahlen bereit sind, mitfahren dürfen. Es ist nicht verständlich, dass ein Bus so gut wie leer durch die Gegend fährt, obwohl die Nachfrage zum Mitfahren besteht. Denn wir wissen aus zahllosen Berichten und Wünschen von Betroffenen in den abgelegenen Regionen, dass es eine große Erleichterung für viele Menschen wäre, wenn der Schulbus-Gelegenheitsverkehr für die übrige Bevölkerung zugänglich gemacht werden könnte.

Es ist daher notwendig, jene gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die das Familienministerium, aber auch das Finanzministerium dazu anhalten, dass endlich durch die Mitfahrmöglichkeit in Schulbussen für Nichtschüler bedarfsorientierte Verkehrserschließung im ländlichen Raum ermöglicht wird. Der ländliche Raum ist gegenüber den Ballungszentren bei der Verkehrserschließung ohnehin derart benachteiligt, dass das Nicht-Ausschöpfen der vorhandenen Kapazität der Schulbusse nicht mehr länger leistbar ist. Die Umwandlung von Schüler- in Linienbusverkehr würde den Gemeinden unzumutbar teuer kommen. Die billigste und effizienteste Lösung ist daher, dass die Schulbusse auch Nichtschüler zum vollen Fahrpreis zumindest bis zur nächsten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz mitnehmen können. Die gesetzlichen Grundlagen (vor allem das Gelegenheitsverkehrsgesetz) müssen daher in diese Richtung geändert werden und anfallende Versicherungsfragen geregelt werden.

Das FLAG hat bereits vor geraumer Zeit die Mitfahrmöglichkeiten für andere Personen als Schüler geöffnet. Seit den 70ern können auch Kindergartenkinder mitfahren und seit Mitte der 90er Jahre Lehrlinge, Behinderte und Einzelpersonen, die den gleichen Weg zurücklegen. Einzige Voraussetzung dafür ist allerdings die Regelmäßigkeit der Beförderung. Unregelmäßige Beförderungen können bis jetzt nicht durchgeführt werden, selbst wenn Plätze frei sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit es Schulbusunternehmen ermöglicht wird, neben Schülern auch andere Personen - sofern Plätze frei sind - mit Schulbussen entlang festgelegter Wegstrecken gegen ein entsprechendes Entgelt befördern zu können.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.