359/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe

Tausende Menschen (vor allem Frauen) in Österreich, die jahr - und jahrzehntelang Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet haben, erhalten nach der Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches vom Arbeitsmarktservice keine oder nur eine verminderte Notstandshilfe. Grund dafür ist die Anrechnung des Partnereinkommens, wobei es egal ist, ob es sich um eine Ehe oder eine Lebensgemeinschaft handelt.

Dies wird von allen Betroffenen nach Jahren der Beitragszahlung zu Recht als Ungerechtigkeit empfunden und führt immer zu finanziellen Belastungen in den Familien. Zudem wird das Vertrauen in die soziale Absicherung sowohl bei den Betroffenen als auch bei ihren Angehörigen, die dies miterleben müssen, geschädigt.

Für ältere Versicherte bis zum Jahrgang 1955 bewirkt der Ausschluss vom Notstandshilfebezug überdies auch, dass keine weiteren Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung erworben werden, wodurch es in der Pension zu einem lebenslangen Verlust kommt.

Auch wenn alle sonstigen Leistungsvoraussetzungen vorliegen, muss nach der bestehenden Gesetzeslage vom Arbeitsmarktservice noch geprüft werden, ob "Notlage" vorliegt: Bei dieser Prüfung wird das Einkommen des Partners oder der Partnerin abzüglich eines Freibetrages - auf die grundsätzlich zustehende Notstandshilfe angerechnet. Der vom Einkommen des Partners/der Partnerin abzuziehende Freibetrag beträgt im Jahr 2008 € 473,- (wobei dieser Betrag mit dem 50. bzw. dem 55 Lebensjahr steigen kann). Für jedes unterhaltspflichtige Kind gibt es zusätzlich einen Freibetrag in halber Höhe (2008 also grundsätzlich in der Höhe von € 236,50,-).

Ist der sich so ergebende Anrechnungsbetrag höher als der Notstandshilfeanspruch, erhält der/die Betroffene keine Notstandshilfe. Je niedriger das vorangegangene Arbeitseinkommen war, umso niedriger war das Arbeitslosengeld und wäre die an sich gebührende Notstandshilfe. Das bewirkt logischerweise, dass die niedere Notstandshilfe durch ein Partnereinkommen über der Freigrenze rasch "aufgefressen" ist. Man sagt dann: "Notlage liegt nicht vor" und es gebührt demnach keine Notstandshilfe.

Paradox ist, dass nach dieser Definition - bei Vorliegen eines Partnereinkommens - Notlage umso eher nicht vorliegt, umso weniger der/die arbeitslose Versicherte vorher verdient hat. 2007 wurde die Notstandshilfe bundesweit in 14.889 Fällen abgelehnt oder eingestellt. Betroffen waren 12.717 Frauen und 2.172 Männer. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Versicherten, die nur eine durch das Partnereinkommen entsprechend reduzierte Notstandshilfe erhalten.

Bundesweit sind 90 Prozent der Betroffenen Frauen. Weil deren vorangegangenes Arbeitseinkommen und demnach ihre fiktiv gebührende Notstandshilfe im Vergleich zu Männern meist niedriger ist, kommt durch die Anrechnung des meist höheren männlichen Partnereinkommens bei der Notstandhilfe der Frauen oft NULL heraus.


In der Vergangenheit wurde wiederholt versucht diese ungerechte Regelung durch Anfechtung beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof zu Fall zu bringen. Leider blieben diese Anfechtungen erfolglos. Dieses Unrecht kann daher nur durch eine Gesetzesänderung beseitigt werden. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass durch die derzeitige Anrechnung des Partnereinkommens beim Arbeitsmarktservice ein hoher Verwaltungsaufwand besteht, der durch den Wegfall der Anrechnungsbestimmungen wegfallen würde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz für eine gerechtere Anrechnung des Partnereinkommens zu sorgen oder diese Anrechnung im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung überhaupt ersatzlos zu streichen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.