365/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gleichstellung von LehrerInnen am Landesinstitut für Hörbehinderte in Salzburg mit jenen anderer Institute für Hörbehinderte

 

Für LehrerInnen an Pflichtschulen, die an Blinden- und Hörgeschädigteneinrichtungen in Wien, Linz und Graz angegliedert sind, sind in den Anlagen zum Beamten-Dienstrechtsgesetz und Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe L1 geregelt. Für gleichartige Schulen in anderen Bundesländern besteht diese Regelung nicht, wodurch etwa die LehrerInnen am Landesinstitut für Hörbehinderte in Salzburg gegenüber ihren KollegInnen in Wien, Graz und Linz benachteiligt sind.

 

In einem Schreiben des Bundesministeriums für Unterricht vom November 2008 wird darauf hingewiesen, dass dieser Umstand in der Besoldungsreform berücksichtig werden wird. Darüber hinaus sollen auch die LehrerInnen an Sonderpädagogischen Zentren bei der Neuregelung berücksichtigt werden.

 

In diesem besonderen Fall handelt es sich jedoch um eine aktuelle Ungleichbehandlung, die rasch aufgehoben werden muss.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Ernennungserfordernisse für den Bereich des Landes-Lehrerdienstrechts hinsichtlich der Einstufung in die Verwendungsgruppe L1 für alle an Pflichtschulen in Verbindung mit Blinden- und Hörgeschädigteneinrichtungen tätigen LehrerInnen sowie jene an Sonderpädagogischen Zentren dahingehend zu ändern, dass eine Gleichbehandlung dieser Lehrkräfte im gesamten Bundesgebiet gewährleistet wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.