378/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Schlechterstellung von PensionsbezieherInnen im K-SVFG

 

Das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) erfüllt, wie die Grünen wiederholt angemerkt haben, keineswegs seinen Zweck der sozialen Absicherung von KünstlerInnen. Auch seine jüngste Novellierung hat daran nichts geändert – ja, für manche Betroffene hat sich die Situation sogar noch verschlimmert.

So kommt es nunmehr zu einer eklatanten Schlechterstellung von KünstlerInnen, die ab 2008 Pension beziehen, weil ihnen im Fall der weiteren aktiven Berufsausübung gemäß § 17 Abs. 7 der Zuschuss zu ihren Sozialversicherungsleistungen gestrichen wird. Dazu ist anzumerken, dass die weitere Berufsausübung auch im Alter für KünstlerInnen den Normalfall darstellt, weil sie nur in den seltensten Fällen genügend anrechenbare Jahre gesammelt haben, um sich auch tatsächlich „zur Ruhe setzen“ zu können – ganz abgesehen davon, dass das künstlerische Wollen nicht einfach erlischt, bloß weil man ein bestimmtes Alter erreicht hat.

 

Konkret stellt sich ab 2008 die Situation für KünstlerInnen, die Pension beziehen und weiterhin aktiv tätig sind, folgendermaßen dar:

Von der bezogenen Pension müssen Lohnsteuer und Krankenversicherung bezahlt werden.

Für die Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Arbeit sind ganz normal Steuern zu entrichten sowie die darauf basierenden Sozialversicherungsbeiträge, ohne dass eine Zuschussleistung möglich wäre.

Im Vergleich zu jüngeren, aktiven, zuschussberechtigten KünstlerInnen, denen Einkünfte zusätzlich zu jenen aus selbständiger Arbeit zugestanden werden (bis zur festgelegten Einkommenshöchstgrenzen), gilt dies für die BezieherInnen von Alterspension nicht.

Diese Regelung entbehrt jeglicher Logik. Da die Kulturministerin aber immer wieder glaubhaft versichert hat, die soziale Lage der KünstlerInnen sei ihr ein großes Anliegen, gehen die unterfertigten Abgeordneten davon aus, dass § 17 Abs. 7 K-SVFG bloß ein legistischer Unfall war, und sind zuversichtlich, dass sich dieses Malheur mit einer weiteren Novelle des Gesetzes rasch beheben lässt.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Novellenentwurf des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes vorzulegen, der die augenblickliche Schlechterstellung von PensionsbezieherInnen hinsichtlich der Künstlersozialversicherung beseitigt.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.