380/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Qualitätsmanagement an Schulen, Bildungsstandards als Grundlage der Lehrerfortbildung und Personalentwicklung

 

Die Verordnung für die Bildungsstandards ist erlassen. Schülerinnen und Schüler werden in Zukunft am Ende der 4. und 8. Schulstufe stichprobenartig und anonym getestet. Konsequenzen für die SchülerInnen gibt es somit keine, zumal die SchülerInnen längst an anderen Schulen sind, bis die Auswertung des Tests vorliegt.

 

Für die LehrerInnen jedoch können die Testergebnisse wertvolle Rückschlüsse auf ihren Unterricht bieten. Die individuelle Weiterbildung der Lehrkräfte und das Qualitätsmanagement der Schulen kann mit Hilfe der Testergebnisse professionalisiert werden. Schließlich liegen mit den Bildungsstandards bundesweit vergleichbare Werte vor. So können individuelle Stärken und Schwächen des Unterrichts anhand der Ergebnisse der Standardüberprüfung objektiv diagnostiziert werden und als Grundlage für ein Weiterbildungs- und Personalentwicklungskonzept dienen.

 

Die Verpflichtung zur Evaluation für alle LehrerInnen, deren SchülerInnen an einer Standardüberprüfung teilgenommen haben, soll auch strukturiertes positives Feedback und das Sammeln von Good-Practice-Modellen ermöglichen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen Jahresfrist eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes vorzulegen, welche die verpflichtende Nutzung der Ergebnisse der Bildungsstandardüberprüfung für die individuelle LehrerInnenfortbildung und Personalentwicklung zum Inhalt hat.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.