387/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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Entschließungsantrag

gemäß § 55 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Huber, Linder, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Beendigung der steuerlichen Ungleichbehandlung von pauschalierten Land- und Forstwirten

 

 

Für pauschalierte Land- und Forstwirte bedeutet die geltende Steuergesetzgebung eine große Ungleichbehandlung und Belastung. Für ihre Produkte und Erzeugnisse erhalten Bäuerinnen und Bauern nur 12 Prozent Umsatzsteuer. Für die Anschaffungen sind aber 20 Prozent an Steuern zu bezahlen, was zu einem Verlust von acht Prozentpunkten führt. Im benachbarten Italien beinhalten die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zehn Prozent. An Steuer abzuführen sind aber lediglich vier Prozent! Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und die bäuerlichen Betriebe in Österreich zu stärken, ist daher umgehend eine Änderung der Steuergesetzgebung und eine Erstattung der Differenz der acht Prozentpunkte notwendig.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend entsprechende Schritte einzuleiten, die eine Rückerstattung der Differenz von 12 Prozent Steuer bei Produktpreisen und den zu entrichtenden 20 Prozent Steuer bei diversen Anschaffungen von pauschalierten Land- und Forstwirten sicher stellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft beantragt