389/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Notwendigkeit transparenter, nachvollziehbarer und vergleichbarer Stromrechnungen und Tarifgestaltungen

 

Die gegenwärtige Gesetzeslage im Energierecht ist offensichtlich nicht ausreichend, um die aus Sicht der Verbraucher und Konsumenten erforderliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Tarifgestaltung der heimischen Energieversorgungs-unternehmen sowie die von diesen ausgestellten Strom- und Gasrechnungen zu gewährleisten. Die diesbezügliche Kritik ist mannigfaltig und kommt nicht nur von betroffenen Kunden sondern beklagte zuletzt am 19.12.2008 unter anderem die Bundeswettbewerbsbehörde die von den EVUs versandten intransparenten und großteils sogar rechtswidrigen Abrechnungen.

„Die Abrechnungen würden vielfach so verwirrend und unverständlich gehalten, dass ein einfacher Vergleich mit billigeren Anbietern und damit ein Wechsel unmöglich werde,“ so die Bundeswettbewerbsbehörde in einer entsprechenden Mitteilung.

Auf der Strecke dabei bleiben die Konsumentinnen und Konsumenten, denen es nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, die jeweiligen Tarifmodelle und Stromrechnungen entsprechend zu verstehen und zu interpretieren, um den für sie günstigsten Anbieter für Strom und Gas herauszufinden. Gerade auch im Sinne der Stärkung des Wettbewerbs im liberalisierten Strom- und Gasmarkt wäre die Verbesserung und Erleichterung der Möglichkeit eines raschen Reagierens auf Preisentwicklungen durch das Wechseln des Anbieters ein Gebot der Stunde.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, einerseits die derzeitige Praxis der Energieversorgungsunternehmen bei Ausfertigung von Stromrechnungen zu evaluieren und andererseits eine entsprechende Regierungsvorlage vorzubereiten, mit der im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten künftig die gebotene Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Strom- und Gasrechnungen sowie der generellen Tarifgestaltung sichergestellt werden kann.“

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Konsumentenausschuss.