394/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dolinschek, Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Einführung einer 6-Monats-Vignette

 

 

In Österreich ist die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig. Für einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen besteht Vignettenpflicht, die durch eine Jahres-, Zweimonats- und Zehntagesvignette entrichtet werden kann.

Es hat sich aber zunehmend herausgestellt, dass die zeitliche Gültigkeitsdauer der einzelnen Vignetten nicht mehr den Bedürfnissen der Lenker/innen von ein- und mehrspurigen Kraftfahrzeugen entspricht. Vielen Zulassungsbesitzern von Motorrädern, Zweitautos und Oldtimer kommt diese Staffelung nur eingeschränkt entgegen, da sie ihr Fahrzeug nur teilweise und vorwiegend  in der wärmeren Jahreszeit benützen.

Hinzu kommt, dass durch die Mautpflicht Wechselkennzeichenbenutzer benachteiligt werden, da sie durch die Klebepflicht der Vignette bei jedem Fahrzeug zwei- bis dreifach zur Kasse gebeten werden, obwohl sie nur mit jeweils einem Fahrzeug auf der Autobahn oder Schnellstraße unterwegs sein können.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einführung einer sechs aufeinander folgende Kalendermonate geltenden Vignette für einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, vorsieht.“

 

Wien, am 21. Jänner 2009

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.