400/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, Bucher, Ursula Haubner, Markowitz,
Kollegin und Kollegen

betreffend Einführung einer bundesweiten Skihelmpflicht bis zum 14. Lebensjahr

Skifahren und Snowboarden zählen zu den beliebtesten Wintersportarten in Österreich. Dieses Freizeitvergnügen ist aber nicht ganz ungefährlich. Skiunfälle wie Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen, gefährliche Schnittwunden und Gesichtsverletzungen sind keine Ausnahme mehr. Eine starke Zunahme an schweren Verletzungen ist in den Spitälern festzustellen. Unfallchirurgen sind dadurch rund um die Uhr im Einsatz. Im Winter 2006/2007 kamen auf heimischen Pisten sogar insgesamt 52 Personen ums Leben. Jährlich wird mit einer durchschnittlichen Zunahme an Unfällen von vier bis acht Prozent gerechnet.

Hauptursachen für Ski- und Snowboardunfälle sind oft mangelhafte Fahrtechnik, unzureichende Kondition und Selbstüberschätzung. Hinzu kommt, dass die Pisten heute viel besser präpariert sind als früher. Dies führt oft zu überhöhter Geschwindigkeit. Laut Experten verhalten sich Skifahrer immer undisziplinierter und haben kein Risikobewusstsein.

Laut Aussagen von namhaften Unfallchirurgen könnten jedoch 70 Prozent der tödlichen Kopfverletzungen durch das Tragen eines Skihelms vermieden werden. So können bereits ab einem Tempo von zehn Stundenkilometern schwerste Schädelverletzungen davon getragen werden.

Die schweren Skiunfälle der letzten Zeit haben gezeigt, dass vor allem im Interesse der Gesundheit der Freizeitsportler insbesondere von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine bundesweit einheitliche Regelung zur Vermeidung von gefährlichen Kopfverletzungen auf österreichischen Skipisten notwendig macht. Dabei soll es Erwachsenen freigestellt werden, ob sie ein Helm tragen wollen.

Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, um eine diesbezügliche Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abzuschließen.

Weiters sollen durch entsprechende Maßnahmen wie Bewusstseinsbildung, bessere Information, verstärkte Aufklärung und mehr gegenseitiges Verständnis Skiunfälle vermieden und die Sicherheit im Wintersport auf österreichischen Skipisten erhöht werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, Verhandlungen mit den Bundesländern aufzunehmen, um eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Einführung einer bundesweiten Skihelmpflicht auf österreichischen Skipisten für Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr umzusetzen, damit schwere Unfälle auf österreichischen Skipisten verhindert werden. Durch Bewusstseinsbildung, bessere Information, verstärkte Aufklärung und mehr gegenseitiges Verständnis im Bereich des Skisports sollen Maßnahmen gesetzt werden, die Sicherheit im Wintersport auf österreichischen Skipisten erhöhen und die Zahl schwerer Skiunfälle reduzieren helfen."

Wien, am 22. Jänner 2009

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.