403/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen

 

 

Erste Hilfe: Weil jede Minute zählt!

 

Nur 28 % der Österreicher würden „auf jeden Fall“ Erste Hilfe leisten, 32 % „eher doch“ (Quelle: Market 2006). In Wirklichkeit sind diese Zahlen – fragt man Rettungssanitäter und Notärzte – jedoch deutlich geringer. Das Rote Kreuz geht von ca. 10 % aus, die auf der Straße stehen bleiben würden, um tatsächlich jemand anderem zu helfen.

 

In der Praxis muss man zumeist einem Angehörigen (die eigenen Eltern oder Kinder) oder Bekannten (Freund, Sport- oder Arbeitskollegen) helfen, denn die meisten Notfälle passieren im familiären und häuslichen Umfeld.

 

Die Notfälle, bei denen der Rettungsdienst des Roten Kreuzes zum Einsatz kommt, sind – anders als man es erwarten würde – zu 80 % so genannte interne Notfälle, also Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder auch Schlaganfälle und nur zu 15 % Unfälle.

 

Das Österreichische Rote Kreuz setzt viele Aktivitäten

 

Die Aktion „Helfi hilft dir helfen“ hat das Ziel, die Schüler, soweit dies in deren Kräften steht, zu befähigen, bei Unfällen sachgemäße Erste Hilfe leisten zu können.

 

Die Schüler sollen auf einige häufige Unfallgefahren aufmerksam werden, und verschiedene Möglichkeiten der Unfallverhütung finden bzw. kennen lernen.
Die Schüler sollen durch diesen elementaren Erste-Hilfe-Unterricht ermuntert werden, in weiteren Jahren Kurse in Erster Hilfe zu besuchen.

 

Die Zielgruppe sind Schüler der 3. und 4. Schulstufe Volksschule und der Allgemeinen der 4. und 5. Schulstufe Sonderschule.

 

Nach der Einführung in den Themenkreis „Erste Hilfe und Unfallverhütung“ (UE 1) werden jeweils eine Art von Verletzung, die entsprechende Erste-Hilfe-Leistung sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung thematisiert. Die acht Typen von Verletzungen (UE 2 bis 9) wurden vor allem nach zwei Gesichtspunkten ausgewählt: Erstens danach, ob die ihnen entsprechenden Erste-Hilfe-Leistungen von Kindern dieser Altersstufe überhaupt erbracht werden können, und zweitens nach der Häufigkeit ihres Vorkommens. Die wichtige Fähigkeit telefonisch Hilfe holen zu können (UE 10) soll im Zusammenhang verschiedener Unfallsituationen erlernt werden.

 

Die insgesamt 16 flexiblen Unterrichtseinheiten (UE) zur Ersten Hilfe und Unfallverhütung, werden verteilt auf die 3. und 4. Schulstufe der Volksschule oder auf die 4. und 5. Schulstufe der Allgemeinen Sonderschule angeboten.

 

Die Schüler erhalten einen Ausweis für „Frühhelfer“ zur (rechtsunverbindlichen) Bestätigung der Teilnahme am „HELFI-Programm“. Das Jugendrotkreuz bietet innerhalb des Aus- und Fortbildungsprogrammes zum Thema Erste Hilfe sowohl ein altersgerechtes Kursangebot für Schüler als auch ein Ausbildungsangebot für Pädagogen an.

 

Erste-Hilfe-Grundkurs

 

Der Grundkurs in Erster Hilfe und Unfallverhütung hat zum Ziel, einerseits das bereits Erlernte („Helfi hilft dir helfen“) zu wiederholen und andererseits die Kursteilnehmer mit der Hilfeleistung nach Unfällen oder bei Eintritt plötzlicher Erkrankungen so vertraut zu machen, dass sie selbstständig und eigenverantwortlich Erste Hilfe leisten können. Die Beschäftigung mit verschiedenen Unfallursachen soll zur Unfallverhütung beitragen.

 

Das können bereits Personen ab dem 14. Lebensjahr lernen, d. h. Schüler in der 8. Schulstufe sind von ihren Voraussetzungen durchaus in der Lage, diesen Kurs zu absolvieren.

 

Für diese Kurse braucht das Rote Kreuz in der Regel 8 Doppelstunden, welche z. B. einmal wöchentlich abgehalten werden könnten.

 

Die Kursteilnehmer erhalten auf Grund ihrer Anwesenheit bei den Unterrichtsveranstaltungen (Doppelstunden) mit begleitenden, den gesamten Stoff umfassenden Leistungsfeststellungen eine Kursbestätigung, die vom ÖRK oder ÖJRK ausgestellt wird. Diese Kursbestätigung gilt auch als Nachweis über die erfolgte Unterweisung in die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort entsprechend der Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung 1967, 30. Novelle, § 28b, was sicher für die Schüler eine zusätzliche Motivation darstellen kann.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die in den Pflichtschulen eine verpflichtende Ausbildung in Erster Hilfe in der Form vorsieht, dass in den Volksschulen und Allgemeinen Sonderschulen die Aktion „Helfi hilft dir helfen“ gemäß den Vorgaben des Roten Kreuzes in den Regelunterricht aufgenommen und in den Hauptschulen und Unterstufen der AHS in der 8. Schulstufe der Erste-Hilfe-Grundkurs des Roten Kreuzes in den Unterricht integriert wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.