406/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Änderung UVP-Gesetz

 

 

Nicht zuletzt aufgrund des Klimawandels haben in den letzten Jahren Hochwasserkatastrophen massiv zugenommen. Um weitere Katastrophen zu verhindern und um die Bevölkerung zu schützen, wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen geplant und teilweise bereits in Angriff genommen.

 

Auch wenn sich die Beteiligten um eine zügige Verfahrensabwicklung bemühen, lässt sich derzeit bei korrekter Anwendung des UVP-Gesetzes eine beträchtliche Verfahrensverzögerung in der Regel nicht vermeiden, wodurch die Gefahr für die Bevölkerung steigt.

 

Im Anhang zum UVP-Gesetz werden Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer (Renaturierungsmaßnahmen) von der UVP-Pflicht ausgenommen. Im Gegensatz dazu unterliegen Hochwasserschutzmaß-nahmen sehr wohl der UVP-Pflicht.

 

Zur Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen ohne Zeitverzögerung ist eine Verbesserung des UVP-Gesetzes dringend nötig. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, eine Vorlage zur Novelle des UVP-Gesetzes vorzulegen, die zum Ziel hat, im Zuge von Hochwasserschutzbauten und zur Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen die Verfahrensabwicklung nicht unnötig zu verzögern.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.