407/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Unterreiner

und Kollegen

 

betreffend Förderung und steuerliche Absetzbarkeit von Kunstsponsoring

 

Die Diskussion um geeignete Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur in Österreich bestimmt seit Jahren die österreichische Kulturpolitik. Die zentrale Frage stellt sich aber nach wie vor: Wie sehen die Zielvorgaben für künftige kulturpolitische Maßnahmen aus? Eines steht aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte außer Zweifel: Ohne entscheidenden Kurswechsel bleibt Österreichs Kulturpolitik intransparent, von öffentlichen Subventionen und der politischen Entscheidungsbefugnis abhängig. Den Ausweg aus der Krise kann nur eine dringend notwendige Reform der österreichischen Kunstförderung bewerkstelligen. Das derzeit bestehende Subventionsmonopol der öffentlichen Hand führt zu offenen und versteckten Abhängigkeiten der österreichischen Kulturschaffenden. Während in Österreich der Begriff des „Staatskünstlers" nach wie vor seine Berechtigung hat, erkennt man im Ausland bereits den Vorteil und die positiven Ergebnisse einer zunehmend privaten Kunstförderung, dem Sponsoring. Das bedeutet weniger Staat und mehr Privat, d.h. eine Subventionseinschränkung der Bundeskunstförderung Zug um Zug mit einer steuerlichen Anerkennung privater Kunstausgaben als Sonderausgaben, wobei v.a. zeitgenössische Kunst davon betroffen sein soll.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die eine Förderung des privaten Sponsorings zeitgenössischer Kunst durch steuerliche Anerkennung privater Kunstausgaben als Sonderausgaben Zug um Zug gegen teilweise Zurücknahme des staatlichen Kulturmonopols bewirken.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.