411/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dr. Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
betreffend echte Demokratisierung im Schulwesen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Alle Bestimmungen, die Willensbildung in Schulgremien durch Abstimmung vorsehen, sind dahingehend zu ergänzen, dass die Abstimmung grundsätzlich ausschließlich in geheimer Form bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abstimmungsberechtigen festzustellen ist. Über die Abstimmung ist ein Protokoll anzufertigen.“
Begründung
Nur durch die Anwesenheit der Hälfte der von geplanten Änderungen betroffenen Lehrer, Erziehungsberechtigten und Schüler bei Abstimmungen ist einerseits die demokratische Legitimierung, und andererseits der Wille der Mehrheit der Berechtigten gegeben. Die geheime Abstimmung soll eine unbeeinflusste Stimmabgabe sicherstellen. Erfahrungen der Vergangenheit mit offenen Abstimmungen haben gerade im Bereich der Schulgremien gezeigt, dass hier der Manipulation und Beeinflussung der Abstimmenden breiter Raum gegeben ist.
Die Antragsteller wollen sicherstellen, dass für wichtige und die Zukunft der jeweiligen Schule und der dort betreuten Kinder betreffende Abstimmungen für alle Betroffenen eine von äußeren Einflüssen weitgehend unbelastete Stimmabgabe möglich ist.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.