411/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend echte Demokratisierung im Schulwesen

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Alle Bestimmungen, die Willensbildung in Schulgremien durch Abstimmung vorsehen, sind dahingehend zu ergänzen, dass die Abstimmung grundsätzlich ausschließlich in geheimer Form bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abstimmungsberechtigen festzustellen ist. Über die Abstimmung ist ein Protokoll anzufertigen.“

 

 

Begründung

 

 

Nur durch die Anwesenheit der Hälfte der von geplanten Änderungen betroffenen Lehrer, Erziehungsberechtigten und Schüler bei Abstimmungen ist einerseits die demokratische Legitimierung, und andererseits der Wille der Mehrheit der Berechtigten gegeben. Die geheime Abstimmung soll eine unbeeinflusste Stimmabgabe sicherstellen. Erfahrungen der Vergangenheit mit offenen Abstimmungen haben gerade im Bereich der Schulgremien gezeigt, dass hier der Manipulation und Beeinflussung der Abstimmenden breiter Raum gegeben ist.

 

Die Antragsteller wollen sicherstellen, dass für wichtige und die Zukunft der jeweiligen Schule und der dort betreuten Kinder betreffende Abstimmungen für alle Betroffenen eine von äußeren Einflüssen weitgehend unbelastete Stimmabgabe möglich ist.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.