417/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

 

 

 

betreffend Finanzierung von Vorziehprofessuren an österreichischen Universitäten in der Höhe von € 120 Mio.

 

 

 

 

Der Nationalrat hat am 7. November 2007 in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung ersucht, im Rahmen der nächsten Budgetverhandlungen und Leistungsvereinbarungen Maßnahmen zu setzen, um den effizienten Mitteleinsatz an den Universitäten zu verbessern und im Sinne der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Studierenden bedarfsgerecht mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

Ziel sollte es sein, durch öffentliche und private Investitionen die Budgets für den tertiären Bildungssektor bis spätestens 2020 auf 2 % des BIP zu erhöhen. Des Weiteren wird der Nationalrat noch in dieser GP die weitgehende Aufhebung der Zugangsbeschränkung zu den österreichischen Universitäten beschließen.

 

Vorziehprofessuren dienen in der Regel zur Förderung der Schwerpunktbildung und Profilentwicklung der Universitäten. Diese Professuren werden im Normalfall für drei Jahre zusätzlich zum jeweiligen Universitätsbudget aus den Mitteln des Rates für Forschung und Technologieentwicklung gezahlt. Für die Folgefinanzierung sind die Universitäten verantwortlich. Die Vorziehprofessuren sind jedenfalls für einen längeren Zeitraum zu besetzen.

 

Der Grazer Medizin-Rektor z.B. sieht in Vorziehprofessuren ein sehr gut geeignetes Instrument, das die Aufbauarbeit der Grazer Medizinischen Universität und die damit verbundene Schwerpunktsetzung unterstützt. Der Medizinischen Universität Graz wurden in diesem Jahr drei Vorziehprofessuren bewilligt (Klinische und experimentelle chirurgische Neurotraumatologie, Neuropharmakologie und Biostatistik).

 

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, das SPÖ und ÖVP beschlossen haben, enthält im Kapitel Wissenschaft und Forschung eine Rücknahme bzw. Relativierung der am Ende der letzten GP beschlossenen Maßnahmen im Universitätsbereich. Verschärft wird die Situation im Universitätsbereich auch deshalb, weil die im Regierungsprogramm in Aussicht genommenen Maßnahmen unter Budgetvorbehalt stehen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Der Bundesminister für Wissenschaft  und Forschung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die in der Budgetplanung für die Bereitstellung von zusätzlichen 30 Mio. EUR jährlich in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 für Vorziehprofessuren und andere Hochschullehrer vorsieht.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss beantragt