418/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

 

 

betreffend Umsetzung Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten

 

 

 

 

Das Dienstrechtsgesetz 2001 fand im UG 2002 Niederschlag als Provisorium bis zum Inkrafttreten des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten. Bei Inkrafttreten wurde mit einer Dauer von 3 – 4 Jahren für dieses Provisorium gerechnet.

 

Die Regierung Schüssel I rechnete darüber hinaus mit degressiven Mehrkosten des Bundes bei der Implementierung des KV von ca. 30 Mio. EURO im 1. Jahr und es bestand Konsens die Mehrkosten bis zu dieser Höhe zu übernehmen.

 

Seit dem 14.09.2007 gibt es bereits die Endfassung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten. Berechnungen gehen davon aus, dass die Mehrkosten im 1. Jahr ca. 70 Mio. EURO betragen werden. Der KV konnte bislang nicht in Kraft gesetzt werden, da die Finanzierung allfälliger Mehrkosten durch die Universitäten nicht gesichert ist.

 

Darüberhinaus war die Regierung Gusenbauer offensichtlich nicht bereit, den im Jahr 2002 ins Auge gefassten Mehrkostenanteil von 30, indexiert 35 Mio. EURO zu übernehmen und putzte sich argumentativ mit dem Hinweis ab, dass die Kollektivvertragspartner sämtliche Mehrkosten zu tragen haben.

 

Bei Verhandlungen der Regierung, vertreten durch den Finanz- und den Wissenschaftsminister, mit den Kollektivvertragspartnern ist die Möglichkeit eines Kompromisses zu suchen. Dazu muss Verhandlungsbereitschaft auf allen Seiten gegeben sein. Die Regierung ist im Interesse eines funktionierenden Hochschulstandortes Österreich aufgefordert, Verhandlungen über die Finanzierung des KV zu initiieren. Dabei soll angestrebt werden, dass alle Beteiligten einen Beitrag zur Implementierung des KV leisten, wobei der Bund zumindest die zugesagten 30 Mio. EURO, indexangepasst ca. 35 Mio. EURO, beisteuert.

 

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, das SPÖ und ÖVP beschlossen haben, enthält im Kapitel Wissenschaft und Forschung eine Rücknahme bzw. Relativierung der am Ende der letzten GP beschlossenen Maßnahmen im Universitätsbereich. Verschärft wird die Situation im Universitätsbereich auch deshalb, weil die im Regierungsprogramm in Aussicht genommenen Maßnahmen unter Budgetvorbehalt stehen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle für die in Kraft Setzung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten notwendigen Maßnahmen zu setzen und insbesondere die Finanzierung allfälliger Mehrkosten mindestens bis zu einem Betrag von € 35 Mio. bereitzustellen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss beantragt