420/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Anti-Dopingbestimmungen

 

 

Im Jahr 2007 hat der österreichische Nationalrat die bestehenden Anti-Dopingregelungen des Bundes in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und damit auch moderne, den Regelungen des WADA-Codes und der Anti-Dopingkonvention entsprechende Instrumente zur sportrechtlichen Bekämpfung von Doping geschaffen. Im Juli 2008 wurden alle Strafbestimmungen gegen Doping in diesem „Anti-Doping-Bundesgesetz“ vereinigt und um die Methoden des Blut- und Gendopings erweitert.

 

Darüber hinaus hat Österreich unter anderem gemäß den Bestim­mungen der Welt-Anti-Dopingagentur eine neue unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (die nationale Anti-Dopingagentur NADA-Austria) geschaffen, die außerhalb der Sportver­bände unabhängig tätig ist und seit 1.8. 2008 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.

 

Aufgrund der Weiterentwicklung des WADA-Codes und der WADA-Standards muss nunmehr der neue WADA-Code – mit den neuen technischen Standards, Verfahren und Sanktionen – in das österreichische Dopingrecht implementiert werden. Die bestehenden Regelungen sollen evaluiert und weiterentwickelt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzes­initiative zur Weiterentwicklung des Österreichischen Anti-Dopingrechts vorzulegen. Diese Gesetzesinitiative soll vor allem auch Regelungen zur notwendigen Aktualisierung betreffend WADA-Code und -Standards Rechnung tragen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Sportausschuss