420/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 22.01.2009
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Anti-Dopingbestimmungen
Im Jahr 2007 hat der österreichische Nationalrat die bestehenden Anti-Dopingregelungen des Bundes in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und damit auch moderne, den Regelungen des WADA-Codes und der Anti-Dopingkonvention entsprechende Instrumente zur sportrechtlichen Bekämpfung von Doping geschaffen. Im Juli 2008 wurden alle Strafbestimmungen gegen Doping in diesem „Anti-Doping-Bundesgesetz“ vereinigt und um die Methoden des Blut- und Gendopings erweitert.
Darüber hinaus hat Österreich unter anderem gemäß den Bestimmungen der Welt-Anti-Dopingagentur eine neue unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (die nationale Anti-Dopingagentur NADA-Austria) geschaffen, die außerhalb der Sportverbände unabhängig tätig ist und seit 1.8. 2008 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.
Aufgrund der Weiterentwicklung des WADA-Codes und der WADA-Standards muss nunmehr der neue WADA-Code – mit den neuen technischen Standards, Verfahren und Sanktionen – in das österreichische Dopingrecht implementiert werden. Die bestehenden Regelungen sollen evaluiert und weiterentwickelt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung des Österreichischen Anti-Dopingrechts vorzulegen. Diese Gesetzesinitiative soll vor allem auch Regelungen zur notwendigen Aktualisierung betreffend WADA-Code und -Standards Rechnung tragen.“
Zuweisungsvorschlag: Sportausschuss