421/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, H. Kickl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Anti-Dopingbestimmungen

 

Im Jahr 2007 hat der österreichische Nationalrat die bestehenden Anti-Dopingregelungen des Bundes in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und damit auch moderne, den Regelun­gen des WADA-Codes und der Anti-Dopingkonvention entsprechende Instrumente zur sport­rechtlichen Bekämpfung von Doping geschaffen. Im Juli 2008 wurden alle Strafbestimmungen gegen Doping in diesem „Anti-Doping-Bundesgesetz“ vereinigt und um die Methoden des Blut- und Gendopings erweitert.

 

Darüber hinaus hat Österreich unter anderem gemäß den Bestimmungen der Welt-Anti­Dopingagentur eine neue unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (die nationale Anti­Dopingagentur NADA-Austria) geschaffen, die außerhalb der Sportverbände unabhängig tätig ist und seit 1.8. 2008 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.

 

Aufgrund der Weiterentwicklung des WADA-Codes und der WADA-Standards muss nunmehr der neue WADA-Code mit den neuen technischen Standards, Verfahren und Sanktionen in das österreichische Dopingrecht implementiert werden. Die bestehenden Regelungen sollen evaluiert und weiterentwickelt werden.

 

Unter den im Parlament vertretenen Parteien herrscht Konsens darüber, dass die Kriminali­sierung von Sportlern, denen die Verwendung unerlaubter Mittel nachgewiesen wurde, keine wirkungsvolle Maßnahme zur Eindämmung des Dopingproblems darstellt. Die Anwendung des Strafrechts auf Sportler bei Dopingvergehen wird daher abgelehnt. Vielmehr müssen Aufklärung und Kontrolle weiterhin verstärkt werden, um Dopingprävention auf allen sportrelevanten Ebenen zu implementieren. Dies umfasst auch die Einbindung der Sportmedien in die Umsetzung bundesweiter Initiativen zur Bekämpfung des Dopings.

 


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesinitiative zur

Weiterentwicklung des Österreichischen Anti-Dopingrechts vorzulegen. Diese Gesetzesinitiative soll vor allem auch Regelungen zur notwendigen Aktualisierung betreffend WADA-Code und -Standards Rechnung tragen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Sportausschuss vorgeschlagen