426/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 22.01.2009
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Stadler, Mag. Darmann
betreffend Empfehlungen des Rechnungshofes bezüglich staatliche Informations- und Werbemaßnahmen
Wie aus den Beantwortungen der parlamentarischen Anfrageserie des Abgeordneten Gerald Grosz (64J-77J) hervorgeht, haben die einzelnen Bundesministerien in der Zeit zwischen 7. Juli 2008 und 28. September 2008 – also in einem Zeitraum von ein wenig mehr als 2 Monaten - insgesamt unfassbare 8.929862,80 Millionen Euro an Regierungsinseraten in Auftrag gegeben. Offenbar sah die Regierung in diesem Zeitrau einen übermäßigen Bedarf, über ihre Arbeit zu informieren. Diese enormen Kosten waren nicht im offiziellen Wahlkampfbudget inkludiert und durch Gelder von Steuerzahlern gedeckt. Bereits 2003 stellte der Rechnungshof fest, dass Werbung für die Arbeit der Regierung zulässig sei, es aber generelle Reglungen für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. für die Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung geben sollte.
Der RH verlangt Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, außerdem einen klaren Bezug zur Tätigkeit der Regierung, weiters, dass die Regierung oder das Ministerium deutlich in Erscheinung tritt, die Werbung keine parteipolitische Ausrichtung haben darf, und eine werbende Einflussnahme zu Gunsten einer Partei vermieden werden sollte.
Während der SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter damals aus der Opposition die österreichische Bundesregierung diesbezüglich mit der Aussage "Je schlechter die Politik, desto höher die Kosten für die Werbung" (Presseaussendung vom 22.10.2003) kritisierte, so gilt dies aktuell für die SPÖ selbst. Ein Grund mehr die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen:
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„ Der Bundeskanzler möge sich dafür einsetzen, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes bezüglich der Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen (Reihe Bund 2005/13, S.31 f. und 2003/2, S.49 f.) in allen Ressorts eingehalten werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.