429/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Vock, Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte PKW

 

Laut dem Österreichischen Umsatzsteuergesetz ist ein Vorsteuerabzug bei Anschaffung eines Kraftfahrzeuges durch Kauf, Miete oder Leasing sowie den darauf folgenden Betriebskosten dafür nicht möglich. Ausgenommen davon sind nur einige, durch Vorgaben der Finanzbehörde festgelegte Fahrzeugtypen sowie Unternehmen.

 

In unserem Nachbarland Deutschland hingegen kann – ohne Einschränkung der Obergrenze – bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 10 % die volle Vorsteuer aus den Kosten der Anschaffung (Kauf, Miete, Leasing) geltend gemacht werden.

 

Für eine Reihe von selbständig tätigen Berufsgruppen wie beispielsweise Handelsvertreter, Finanzdienstleister oder Versicherungsvertreter ist der PKW jedenfalls ein unverzichtbares Betriebsmittel zur Ausübung ihrer Tätigkeit.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die für überwiegend betrieblich genutzte PKW bis zu einer Anschaffungsobergrenze von € 50.000,-- den Vorsteuerabzug ermöglicht.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.