431/A(E) und Zu 431/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter

betreffend Einrichtung einer Verwaltungseinheit für Computersicherheit nach dem Muster des in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

 

Mit dem rasanten Fortschreiten der Informationstechnik entstehen in fast allen Bereichen des Alltags neue IT-Anwendungen – und damit auch immer neue Sicherheitslücken. Unsere Gesellschaft ist stärker denn je durch Computerversagen, -missbrauch oder -sabotage bedroht.

 

Es ist nicht erkennbar, dass dieser möglichen Gefahren- bzw. Bedrohungslage in Österreich hinreichende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Problematik erkannt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter der Führung eines Staatssekretärs geschaffen.

 

Dieses trägt als zentraler IT-Sicherheitsdienstleister der Bundesrepublik Deutschland der oben genannten Problemstellung Rechnung und hat die Aufgabe, die Grundlagenarbeit im Bereich der IT-Sicherheit zu übernehmen und sicherzustellen, dass die Informationstechnik nicht missbraucht wird. Weil die Probleme in der Informationstechnik so vielschichtig sind, ist auch das Aufgabenspektrum des BSI sehr komplex:

 

Es untersucht Sicherheitsrisiken bei der Anwendung der Informationstechnik und entwickelt Sicherheitsvorkehrungen. Es informiert über Risiken und Gefahren beim Einsatz der Informationstechnik und versucht, Lösungen dafür zu finden. Dies beinhaltet die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von IT-Systemen, einschließlich deren Entwicklung in Kooperation mit der Industrie.

 

Auch bei technisch sicheren Informations- und Telekommunikationssystemen können Risiken und Schäden durch unzureichende Administration und Anwendung entstehen. Um diese Risiken zu minimieren bzw. zu vermeiden, wendet sich das BSI an eine Vielzahl von Zielgruppen: Es berät Hersteller, Vertreiber und Anwender von Informationstechnik. Das sind in erster Linie die öffentlichen Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen – aber auch Unternehmen und Privatanwender.

 

Als nationale Sicherheitsbehörde in Deutschland analysiert das BSI Entwicklungen und Trends in der Informationstechnik und versucht, die IT-Sicherheit voran zu bringen – damit alle die Chancen der Informationsgesellschaft gefahrlos nutzen können.

 

Es ist daher sinnvoll und dringlich geboten, eine solche nationale Sicherheitsbehörde, die im Sinne der umfassenden Landesverteidigung raumgreifend die Sicherheit von Computersystemen vor Missbrauch und Sabotage gewährleistet bzw. überwacht, auch in Österreich einzurichten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Verwaltungseinheit nach dem bundesdeutschen Vorbild des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einzurichten, dafür einen eigenen Staatsekretär zu bestellen und organisatorisch dem Bundeskanzleramt zuzuordnen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.