435/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Maßnahmen für mehr Anlegerschutz

 

 

Im Zuge der Finanzkrise bzw. durch die Verschlechterung der Lage an den Kapitalmärkten hat sich gezeigt, dass im Bereich des Anlegerschutzes erhebliche Lücken bestehen. Beispielsweise wurden viele Anleger davon überrascht, dass an der Wiener Börse notierte Unternehmen nicht der heimischen Rechtsordnung unterliegen. Weiters sind bedenkliche Umstände im Bereich der Vertriebsstrukturen großer Finanzdienstleister bekannt geworden. Diese Beispiele stellen nur eine kleinen Ausschnitt der Missstände dar, verdeutlichen jedoch die Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger. 

 

In Hinblick auf die existentiellen Gefahren, die mit Anlagegeschäften verbunden sein können, gilt es den Anlegerschutz umfassend zu verbessern. Das BZÖ fordert daher beispielsweise, dass Unternehmen dazu gezwungen werden müssen, einen bestimmten Qualitätsmaßstab zu gewährleisten. Dafür soll eine Kennzeichnungspflicht für Finanzprodukte geschaffen werden, wenn diese europäischen Standards nicht erfüllen. So kann sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger das Risiko ihrer Entscheidungen ausreichend überblicken können, ohne auf die subjektiven Empfehlungen von Vertriebsmitarbeitern angewiesen zu sein. Weiters ist beispielsweise sicherzustellen, dass an der Wiener Börse notierte Unternehmen ihre rechtliche Zuständigkeit zu veröffentlichen haben, damit die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise mögliche Probleme bei einer etwaigen Rechtsverfolgung einschätzen können.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Das Bundesministerium für Finanzen wird ersucht, Gesetzesentwürfe vorzulegen, durch die  der Anlegerschutz beispielsweise durch Maßnahmen wie einer Kennzeichnungspflicht für Finanzprodukte, die nicht europäischen Standards entsprechen, entscheidend verbessert wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

 

Wien, 22.01.2009