437/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Vock, Kickl, Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Entfall der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Lehrlings-ausbildung

 

Sozialversicherungsbeiträge stellen Lohnnebenkosten der Lehrlingsentschädigung dar, die der ausbildende Betrieb erwirtschaften muss. Durch die Wirtschaftskrise besteht eine erhöhte Gefahr, dass Betriebe bei der Lehrlingsausbildung sparen. Dieser Gefahr sollte schnell und wirksam gegengesteuert werden.

 

Schon bisher entfällt für Lehrlinge die Unfallversicherung komplett, im 1. und 2. Lehrjahr entfällt die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung muss derzeit nur im letzten Lehrjahr abgeführt werden.

 

Da auch von Schülern für die Dauer ihrer Ausbildung keine Sozialversicherungsbeiträge eingehoben werden, wäre ein Entfall dieser bei Lehrlingen auch ein Beitrag im Sinne einer Gleichstellung der unterschiedlichen Bildungswege.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der eine Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge von Lehrlingen durch die öffentliche Hand vorgesehen ist.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.