437/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Vock, Kickl, Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Entfall der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Lehrlings-ausbildung
Sozialversicherungsbeiträge stellen Lohnnebenkosten der Lehrlingsentschädigung dar, die der ausbildende Betrieb erwirtschaften muss. Durch die Wirtschaftskrise besteht eine erhöhte Gefahr, dass Betriebe bei der Lehrlingsausbildung sparen. Dieser Gefahr sollte schnell und wirksam gegengesteuert werden.
Schon bisher entfällt für Lehrlinge die Unfallversicherung komplett, im 1. und 2. Lehrjahr entfällt die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung muss derzeit nur im letzten Lehrjahr abgeführt werden.
Da auch von Schülern für die Dauer ihrer Ausbildung keine Sozialversicherungsbeiträge eingehoben werden, wäre ein Entfall dieser bei Lehrlingen auch ein Beitrag im Sinne einer Gleichstellung der unterschiedlichen Bildungswege.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der eine Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge von Lehrlingen durch die öffentliche Hand vorgesehen ist.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.