439/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hofer, Kickl, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verhinderung des Unterlaufens und Sicherung der vollen Inanspruch-nahme der Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt

 

 

Noch kurz vor der Weihnachtspause hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine österreichische Bestimmung gekippt, die Arbeitsplätze in Österreich schützt. Damit begünstigt der EuGH Scheinselbständigkeit durch Gesellschaften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten am österreichischen Arbeitsmarkt.

"Dieses Urteil ist äußerst bedauerlich", sagt AK Präsident Herbert Tumpel. "Und eine böse Weihnachtsüberraschung für die Arbeitnehmer  in Österreich. Gerade jetzt, wo in ganz Europa die Arbeitlosenzahlen steigen und die Menschen Lohndruck und den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten, ist das ein fatales Signal."

Gerade die Schwächsten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt würden durch dieses Urteil getroffen. Darauf muss die Politik jetzt rasch reagieren. "Ich fordere, dass die  betreffende Bestimmung im Ausländerbeschäftigungsgesetz schnellsten repariert wird. Der Schutz der Arbeitsplätze in Österreich darf nicht aufgrund des EuGH-Urteils ersatzlos gestrichen werden", so Tumpel.

Der EuGH rügt in seinem Urteil, dass Österreich Firmen aus den neuen Mitgliedstaaten diskriminiert: Denn dem AMS steht vor der Eintragung solcher Gesellschaften ins Firmenbuch eine dreimonatige Prüffrist zur Verfügung, um fest zu stellen, ob tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Der EuGH lehnt diese Feststellungsverfahren ab und schlägt Österreich ersatzweise vor, weniger einschränkende Maßnahmen zu greifen, beispielsweise Überprüfungen im Nachhinein oder eine Erhöhung der Verwaltungskontrollen. Gerade in der häufig betroffenen Baubranche geht diese Forderung aber an der Realität vorbei. Bei einer Kontrolle im Nachhinein sind die Firmen schon lange wieder weg. Das Urteil übersieht zudem völlig, dass Österreich das Recht hat Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt in Anspruch zu nehmen.

Österreich hat das Recht bis 2011 bzw. 2013 die Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt gegenüber Arbeitskräften aus den neuen EU-Staaten in Anspruch zu nehmen. Die spezielle Lage Österreichs in Europa und das nach wie vor beträchtliche Lohngefälle machen dies unbedingt erforderlich.

Die Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt werden jedoch unterlaufen, wenn Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten unter dem Deckmantel einer Personengesellschaft oder GmbH am österreichischen Arbeitsmarkt tätig werden. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz legt daher fest: Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, soll nicht nach der "äußeren Erscheinungsform des Sachverhalts" sondern nach dem "wahren wirtschaftlichen Gehalt" beurteilt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Unterlaufen der Übergangsfristen zu verhindern und eine volle Inanspruchnahme der Übergangsfristen zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes vor Lohndumping und Scheinselbstständigkeit zu gewährleisten.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und soziales ersucht.