445/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungs-Fonds

 

Seit 1.10.2002 erhalten Unternehmer von Klein- und Mittelbetrieben durch die Gewährung von Zuschüssen einen teilweisen Ersatz jener Aufwendungen für Entgeltfortzahlung, die aufgrund eines erlittenen Unfalles von Arbeitnehmern angefallen sind.

Durch die Heranziehung dieser Mittel der gesetzlichen Unfallversicherung, die eine völlig andere Zweckwidmung haben, verfolgte die damalige Regierung eine unsystematische Lohnkostensenkung ohne erkennbare sozialpolitische Zielsetzungen auf Kosten der Prävention, der Behandlung und des sozialen Ausgleichs von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Die im Rahmen der 61. ASVG-Novelle vorgenommene Ausweitung dieser Zuschussgewährung führte dazu, dass dem Dienstgeber auch dann Zuschüsse gebühren, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung eingetreten ist.

Mit dieser Ausdehnung der gesetzlichen Bestimmung des § 53b ASVG wird deutlich, dass durch eine weitere widmungsfremde Verwendung der Unfallversicherungs-beiträge die Lücke geschlossen werden sollte, die durch die Abschaffung des EFZ-Fonds im Jahr 2000 entstanden ist.

Dieses dem EFZ-Fonds nachempfundene Zuschussmodell vermag aber den abgeschafften EFZ-Fonds nicht umfassend zu ersetzen. Die Finanzierung erfolgt nicht wie beim EFZ-Fonds durch spezielle Solidarbeiträge der Arbeitgeber, sondern zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung.

Fraglich erscheint außerdem, ob das Anliegen, das mit einer Refundierung der Entgeltfortzahlung verbunden sein muss, wirklich erfüllt wird. Seit Abschaffung des EFZ-Fonds ist zu beobachten, dass bei – gerade oft älteren – Arbeitern zunehmend Dienstverhältnisse während Krankenständen bzw. vor vermuteten häufigeren Krankenständen (zB. wegen einer chronischen Erkrankung) aufgelöst werden. Die früher vom EFZ-Fonds getragenen Kosten sollen offenbar arbeitgeberseitig vermieden und der Allgemeinheit oder dem Arbeitnehmer überwälzt werden.

Weiters ist zu bedenken, dass die Arbeiter das geänderte Beendigungsverhalten der Arbeitgeber wahrnehmen und aus Angst vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses immer häufiger krank arbeiten gehen oder vor vollständiger Ausheilung auf Kosten ihrer Gesundheit an den Arbeitsplatz zurückkehren.


 

Vergleicht man die Krankenstandsfälle Jänner bis August 2000 (im September erfolgte die Auflösung des EFZ-Fonds) mit dem gleichen Zeitraum bereits zwei Jahre danach, so kann bei Arbeitern ein Minus von 11,2 % gegenüber dem Vergleichszeitraum festgestellt werden (bei den Angestellten minus 4,3 %).

Diese Entwicklung ist in Anbetracht der ständig steigenden Invalidität bei Arbeitnehmern nicht nur menschlich, sondern auch volkswirtschaftlich höchst bedenklich.

 

 

Da sich die Abschaffung des EFZ-Fonds als eine Maßnahme herausgestellt hat, die nicht arbeitnehmerfreundlich ist, stellen unterfertigte Abgeordnete nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungs-Fonds vorsieht.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.