448/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Schadenersatzforderungen gegen das Duo Ötsch/Michaelis

 

 

Das traditionsreiche österreichische Flugunternehmen AUA steht mittlerweile am Rande der Pleite und kann nur mehr durch die Übernahme der Lufthansa gerettet werden. Und dies, obwohl die AUA binnen sieben Jahren, trotz Ölpreiserhöhung und anderer Erschwernisse, ihre Schulden halbiert und im Unterschied zur Swissair auch den 11. September 2001 überstanden hat.

 

Der geplatzte Einstieg von Scheich Mohammed Bin Issa AI Jaber, der rabiate Strategiewechsel weg von der Eigenständigkeit („Stand-alone-Lösung") hin zum sogenannten Notverkauf, der erneuten Gewinnwarnung und noch höheren Verlusten als befürchtet, sind klare Indizien für das Missmanagement an der Spitze der AUA.

 

Laut einem Bericht der Tageszeitung „Österreich“ soll der Ende Jänner mit sofortiger Wirkung abgelöste Ex-AUA-Chef Alfred Ötsch, der zuletzt inklusive erfolgsabhängiger Bezüge 532.000 Euro erhalten hat, auch seine volle Abfertigung von mehr als einer Million Euro erhalten. „Der Deal laufe in einer Geheimaktion der ÖIAG ab. Die Republik ist mit einem Anteil von 41,56% der wichtigste Eigentümer der ÖIAG.“ 
 
Ebenfalls in der Tageszeitung „Österreich“ spricht sich Bundeskanzler Werner Faymann gegen ein großzügiges Verhalten gegenüber Alfred Ötsch aus: "Ich habe diese Vertragsauflösung bisher nicht gesehen, will aber unbedingt, dass sie von Juristen geprüft wird - und glaube, dass es beim Debakel, das der Herr Ötsch angerichtet hat, keinen Anlass für Großzügigkeit gibt". 
 
Mit der möglichen Abfertigung in Höhe von über 1 Mio. wird auch über ein vorzeitiges Ende von Peter Michaelis an der Spitze der ÖIAG spekuliert. 
 
Einer der immer wieder erhobenen Vorwürfe gegenüber Peter Michaelis ist das viel zu lange Zuwarten in Bezug auf die Ablöse von Ötsch und dem Beginn des Verkaufsprozesses. 

 

Betrachtet man die Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre, so kann man zu dem Schluss gelangen, dass der Vorstand möglicherweise in der Bilanz strafrechtlich relevante Änderungen vorgenommen hat. So hängt die Bewertung essentieller Bilanzposten (wie Flugzeuge und aktivierte latente Steuern aus Verlustvorträgen) wesentlich von der Beurteilung der zukünftigen Entwicklung ab. Eine Neubewertung z.B. der Buchwerte der Flugzeuge ist wahrscheinlich unumgänglich. Diese Bilanzierungspraxis bestätigte den Verdacht, dass der AUA seitens des Vorstandes Schaden zugefügt wurde.

 

Der Verdacht liegt nahe, dass Seitens des AUA-Managements und der ÖIAG-Verantwortlichen fahrlässig, möglicherweise vorsätzlich unternehmensschädigendes Missmanagement praktiziert wurde. Dieser Verdacht ist im Sinne der österreichischen Steuerzahler zu klären.

 

 

Im Interesse Österreichs, seiner Bürger und seiner Volkswirtschaft stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mögliche Schadenersatzforderungen gegen den ehemaligen AUA-Vorstand Mag. Alfred Ötsch und den derzeitigen noch-ÖIAG-Alleinvorstand Dr. Peter Michaelis zu prüfen sowie Abfertigungs- und sonstige Abschlagszahlungen von Mag. Alfred Ötsch und allenfalls Dr. Peter Michaelis zumindest bis zur Klärung einzufrieren.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.