452/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Einführung des E-Voting bei der nächsten Hochschülerschaftswahl

 

 

Bei den ÖH-Wahlen Ende Mai 2009 wird erstmals das E-Voting ermöglicht. Es wird als „Die Wahl der ÖH per Mausklick“ beworben. Da die Möglichkeit einer unbeobachteten und unbeeinflussten Stimmabgabe und damit die Wahrung des Wahlgeheimnisses schon bei der Briefwahl problematisch ist, ist absehbar, dass ein E-Voting noch viel mehr Möglichkeiten bietet, das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein gleiches, geheimes, unmittelbares Wahlrecht zu umgehen.

 

Es wird niemand ernsthaft bestreiten, dass die Gefahr des Datendiebstahls und der Datenmanipulation besteht und diese auch künftig nicht mit Sicherheit auszuschließen ist. Die Häufung der Veröffentlichung privater Daten aus allen möglichen Datenbanken ist besorgniserregend, da ist es doch wirklich ein Schildbürgerstreich, in einem so sensiblen Gebiet wie dem der Wahlen in Vertretungskörper, die Stimmabgabe der Wahlberechtigten derart leichtfertig der evidenten Manipulationsgefahr auszusetzen.

 

Jedes Computersystem ist angreifbar und es ist für Fachleute mit genügend krimineller Energie sicher kein Problem sich in das Wahlsystem einzuhacken und Wählerstimmen zu ändern bzw. zu manipulieren.

 

Ebenso wird niemand bestreiten können, dass ein gravierendes Problem des E-Voting darin besteht, dass eine geheime Stimmabgabe schlichtweg nicht kontrollierbar- und daher nicht gewährleistet ist. So ist es ein leichtes Spiel, jemandem der beobachtbar, das heißt nicht vor dem eigenen Computer im stillen Kämmerlein zu Hause wählt, bei der Stimmabgabe unter Druck zu setzen und somit zu beeinflussen.  Viele Studenten nutzen etwa auf der Universität in der Bibliothek oder in anderen öffentlichen Räumen die Computer und sind durch Beobachtung oder im Extremfall sogar durch direkte Ansprache beeinfluss- und manipulierbar.

 

Bei allen anderen Formen der Stimmabgabe ist durch eine Kommission dieses Recht offiziell gewährleistet, hier fehlt das zur Gänze.

 

Angesichts der angeführten Tatsachen, muss es ein Anliegen des gesamten Nationalrates sein, die Einhaltung verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte zu garantieren, es nicht zu tun gleicht dem Rütteln an den Grundfesten unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Mit der Verweigerung des gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlrechtes auch nur in einem Teilbereich unseres demokratischen Systems fallen wir in Zeiten zurück, die wir seit langem überwunden wähnen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, das für die Hochschülerschaftswahl Ende Mai 2009 vorgesehene E-Voting nicht durchführen zu lassen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss beantragt.