466/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dolinschek, Huber

Kolleginnen und Kollegen

betreffend GVO- freie Fütterung als Kriterium für das AMA-Gütesiegel

 

Nach wie vor fehlt in Österreich eine verpflichtende Kennzeichnung von Fleisch und Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermittel ernährt wurden und von Produkten, die solches Fleisch enthalten, sowie Milch und Eiern. Der Konsument hat demnach keine Möglichkeit zu erkennen, ob bei Schnitzel oder Frühstücksei Gentechnik im Spiel war.

 

Um den Konsumenten die qualitative Herstellung heimischer Lebensmittel zu garantieren, wurde das AMA-Gütesiegel eingeführt, welches, laut Homepage des Lebensministeriums 95 Prozent der Bevölkerung bekannt ist. Das AMA-Gütesiegel beinhaltet allerdings keine Kriterien, die den Einsatz von gentechnisch verändertem Tierfutter verbietet, somit könnte in der Mast Futter aus gentechnisch veränderten Rohstoffen eingesetzt worden sein. Laut Greenpeace werden jährlich über 90 000 von den knapp 600 000 importierten Tonnen gentechnisch veränderten Soja an AMA-Rinder und Schweine verfüttert. Trotzdem sagten über 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher in einer (Greenpeace) Umfrage aus, dass dies bei Produkten mit dem AMA-Gütesiegel nicht der Fall sein kann. Die Mehrheit der Befragten interpretierte das Gütesiegel als Kennzeichen für Produkte aus biologischer Landwirtschaft. Es scheint, dass die Verantwortlichen diese Täuschung bewusst in Kauf nehmen, um so ihren Absatz nicht zu gefährden. Ein schriftlicher Hinweis auf der Verpackung bezüglich der Fütterung mit GVO fehlt nach wie vor und kann als bewusstes Vorenthalten von Informationen gewertet werden. Im Internet schreibt die AMA über die Richtlinien für ihr Gütesiegel unter „sonstige Qualitätsbestimmungen“:

„Das AMA-Gütesiegel darf nicht verwendet werden, wenn Lebensmittel GVO enthalten oder aus solchen bestehen, Lebensmittel aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, also Kennzeichnungspflichtig gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 idgF wären ... Bei konventionellen Erzeugnissen die von Tieren stammen (z.B. Fleisch, Milch, oder Eier) ist der Einsatz von gentechnsich veränderten Futtermitteln zulässig. Ausgenommen davon sind unter anderem auch AMA-Gütesiegel-Produkte, bei denen eine separate Positivkennzeichnung gemäß den Bestimmungen des ÖLMB idgF zur Definition und Auslobung „gentechnikfrei erzeugt“ erfolgt.

Der Landwirt weiß, ob er seine Tiere mit gentechnisch verändertem Tierfutter füttert. Er muss aber in der Folge die Information, ob die Tiere mit Gentech-Futtermittel ernährt wurden, nicht weitergeben. Durch diese Kennzeichnungslücke schlüpfen jedes Jahr über 600.000 Tonnen gentechnisch verändertes Soja. Leidtragende ist in diesem Fall der Konsument, der für ein vermeintlich qualitativ hochwertigeres Produkt, das mit einem Gütesiegel versehen ist, mehr Geld ausgibt, obwohl der Schein trügt.

 

Um die Kette der Herstellung von Produkten, die mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet sind, auf Gentechnikfreiheit überprüfen zu können, ist es erforderlich, Gentechnikfreiheit auch in der Fütterung als Kriterium für das AMA-Gütesiegel vorzuschreiben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden  

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, sich mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bei der AMA dafür einzusetzen,  dass eine GVO- freie Fütterung als Kriterium für die Vergabe des AMA-Gütersiegels vorgeschrieben wird.“

 

In formeller Hinsicht ist die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.

 

Wien, 26.02.2009