468/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Chancengleichheit für Kinder von Geburt an -  Verankerung des Geburtslandprinzips (ius Soli) im Staatsbürgerschaftsgesetz

 

 

Die Staatsbürgerschaftsnovelle 2006 hat zu einem dramatischen Einbruch bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft geführt. Im Jahr 2007 gab es laut Statistik Austria mit 14 041  nur noch halb so viel Einbürgerungen wie im Jahr 2006. Der Abwärtstrend hat sich im Jahr 2008 weiter fortgesetzt. In den ersten 3 Quartalen wurden zusammengerechnet 7959 Staatsbürgerschaften verliehen. Zum Vergleich  waren es in den ersten 3 Quartalen des Jahres 2003 noch 32 006. Ähnlich geringe Einbürgerungszahlen wie im Jahr 2008 gab es zuletzt im Jahr 1991 (!).

 

Vielfach sind von dem Rückgang sogenannte Erstreckungswerber betroffen, sprich EhepartnerInnen und minderjährige Kinder. Anlässlich der letzten Novelle wurden zusätzlich die Bedingungen für die Staatsbürgerschaftsverleihung an Minderjährige verschärft. Nachdem vor der Novelle Minderjährige nach einem durchgehenden Aufenthalt von 4 Jahren die Staatsbürgerschaft erlangen konnten, wurde dieser Zweitraum auf 6 Jahre ausgedehnt. Zusätzlich wurde das Kriterium der Geburt in Österreich eingezogen. Minderjährige, die lange hier leben, aber nicht in Österreich geboren wurden, haben daher statt 4 Jahren gleich 10 Jahre Wartefrist für den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft. Damit wurden und werden jährlich zahlreiche Kinder per Gesetz erst zu „AusländerInnen gemacht“.

 

Bereits jetzt werden ca. 30% der Personen, die die Staatsbürgerschaft jährlich erhalten in Österreich geboren. In Österreich gibt es pro Jahr rund 9000 Geburten von NichtösterreicherInnen. Geht man davon aus, dass ein Großteil dieser Neugeborenen Elternteile hat, die bereits mehrjährig rechtmäßig in Österreich niedergelassen sind, so ist von grob geschätzt 7000 Kinder, die in den Genuss eines ius soli kommen könnten, auszugehen. 

 

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Erlangung der Staatsbürgerschaft für Kinder zu erleichtern. Es ist auch aus integrationspolitischen Gründen geboten, dass junge Menschen möglichst rasch Chancengleichheit vorfinden und damit die Einheit der Gesellschaft sichergestellt wird. Die Verankerung eines ius soli unter gewissen Voraussetzungen wird diesen Kindern auch ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl zu Österreich vermitteln.

 

Viele Staaten haben das erkannt und mit unterschiedlichen Modellen zum ius soli gute Erfahrungen gemacht.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dem NR einen Entwurf für eine Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz zuzuleiten, in dem das Geburtslandprinzip  (ius soli) für in Österreich geborene Kinder von rechtmäßig niedergelassenen Elternteilen  unter der Möglichkeit der Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit vorgesehen wird.

 

Dabei genügt es, wenn zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit 3 Jahren rechtmäßig und durchgehend im Bundesgebiet niedergelassen ist.

 

Der Erhalt der Staatsbürgerschaft ist so zu gestalten, dass er keine Gebühren verursacht und durch Erklärung gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erfolgt. 

 

Weiters soll auch für Minderjährige, die nicht in Österreich geboren wurden, aber rechtmäßig seit 4 Jahren hier leben, die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Wege eines Rechtsanspruches ermöglicht werden.  

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.