478/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Brunner, Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Bundeseinheitliche Regelungen zum Klimaschutz im Rahmen des Klimaschutzgesetz-Pakets
Die Treibhausgasemissionen sind in Österreich seit 1990 bis 2007 um 11 Prozent gestiegen anstatt zu sinken. Ziel ist jedoch die Reduktion um 13 Prozent gegenüber 1990 im Zeitraum 2008 bis 2012. Zwar haben die Emissionen in den Jahren 2006 und 2007 leicht abgenommen, dieser Effekt ist aber weniger auf effektive Klimaschutzmaßnahmen, sondern – wie auch das Umweltbundesamt belegt – auf den gesunkenen Heizbedarfs aufgrund milder Temperaturen und der geringerer kalorischen Stromerzeugung (aufgrund der besseren Wasserführung der Flüsse) zurück zu führen. Tatsächlich wurden nämlich bis Ende 2007 lediglich 34 Prozent der in der Klimastrategie vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Bleibt es weiterhin beim klimaschutzpolitischen Stillstand, drohen milliardenhohe Strafzahlungen und die Zukunftschancen von Klimaschutzinvestitionen in Österreich bleiben ungenützt.
Im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes müssen auch konkrete Maßnahmen vorgesehen werden. Nicht zuletzt ist der Bund gefordert, in seinem eigenen Bereich schnell wirkende Maßnahmen zu setzen,
Durch Inanspruchnahme der in dem neu zu schaffenden Klimaschutzgesetz normierten Bedarfskompetenz des Bundes für Klimaschutzmaßnahmen kann der Bund bundesweit einheitlichen Klimaschutzmaßnahmen vorschreiben.
Als sofort umzusetzende Regelungen sind zwei konkrete Anhebungen von Standards gefordert:
· Weiters müssen im Sektor Verkehr, der mit 26% der Klimagas-Emissionen großen Anteil an der Verfehlung des Kyotoziels hat, ebenfalls wirksame Maßnahmen gesetzt werden. Ein wichtiger Beitrage wäre eine deutliche und zügige Weiterentwicklung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Richtung eines tatsächlich klimaschutz-wirksamen Steuerungsinstruments.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Hinblick auf die Erreichung der österreichischen Klimaschutzziele dem Nationalrat umgehend
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.