479/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ökologische und klimagerechte Beschaffung des Bundes

 

Die Treibhausgasemissionen sind in Österreich seit 1990 bis 2007 um 11 Prozent gestiegen anstatt zu sinken. Ziel ist jedoch die Reduktion um 13 Prozent gegenüber 1990 im Zeitraum 2008 bis 2012. Zwar haben die Emissionen in den Jahren 2006 und 2007 leicht abgenommen, dieser Effekt ist aber weniger auf effektive Klimaschutzmaßnahmen, sondern – wie auch das Umweltbundesamt belegt – auf den gesunkenen Heizbedarfs aufgrund milder Temperaturen und der geringerer kalorischen Stromerzeugung (aufgrund der besseren Wasserführung der Flüsse) zurück zu führen. Tatsächlich wurden nämlich bis Ende 2007 lediglich 34 Prozent der in der Klimastrategie vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.

 

Bleibt es weiterhin beim klimaschutzpolitischen Stillstand, drohen milliardenhohe Strafzahlungen und die Zukunftschancen von Klimaschutzinvestitionen in Österreich bleiben ungenützt.

 

Im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes müssen auch konkrete Maßnahmen vorgesehen werden. Nicht zuletzt ist der Bund gefordert, in seinem eigenen Bereich schnell wirkende Maßnahmen zu setzen,

 

Eine kurzfristig umsetzbare und wirksame Maßnahme stellt die klimagerechte, energieeffiziente und ökologische Ausgestaltung der Beschaffung des Bundes dar.

 

Der Staat als Auftraggeber hat es durch das enorme Auftragsvolumen (16,3% des BIP gemeinschaftsweit) in der Hand, ökologische Waren und Dienstleistungen verstärkt nachzufragen und so eine Steigerung des Angebots zu erreichen. Auch ist der Bund gehalten, zumindest in seinem Bereich als Vorbild für die Verwendung ökologischer Waren und Dienstleistungen zu fungieren. 

 

Ökologische Waren und Dienstleistungen zeichnen sich beispielsweise durch Energieeffizienz, niedrigeren CO2 - Ausstoß (Fuhrpark), umweltfreundlichere Herstellung im Vergleich zu konventionellen Produkten, Bio-Produkte im Lebensmittelbereich usw. aus. Es besteht eine Vielzahl von Umweltzeichen, deren Kriterien zur Spezifikation technischer Anforderungen in einem Ausschreibungs- verfahren herangezogen werden können.

 

Trotz mehrmaliger Ankündigungen wurden seitens der Bundesregierung bis dato keine aktuellen Leitlinien für eine Ökologisierung der Beschaffung erlassen. Ein entsprechender Vortrag an den Ministerrat aus dem Jahr 2004 (!) durch das BKA und den BMFLUW und ein weiterer aus dem Jahr 2007 wurde nicht verabschiedet. Ebenso erfolgte keine Reaktion auf eine entsprechenden Entschließung des Nationalrats im Dezember 2005 (159/E (XXII. GP)), die – von den Grünen initiiert – einstimmig angenommen wurde. Auch die scharfe Kritik des Rechnungshofes (Prüfung der Nachhaltigkeitsstrategie, Reihe Bund 2006) verhallte offenbar ungehört. Der seit Jahren bestehende Konsens bezüglich Ökologisierung der Beschaffung veranlasst die Bundesregierung nicht zu entsprechendem Handeln.

 

Es wurde vielmehr unter Hinweis auf ein im April 2007, also vor knapp 2 Jahren, gestartetes Pilotprojekt zu vertrösten versucht und die Untätigkeit in Bezug auf die schon längst fällige Erlassung von ökologischen Leitlinien mit der Durchführung dieses Pilotprojekts gerechtfertigt.

 

In der vom BKA im Oktober 2008 ausgesendeten Novelle zum Bundesvergabegesetz 2006, welches ja das Verfahren zur Beschaffung von Leistungen im öffentlichen Bereich und für bestimmte, im öffentlichen Interesse gelegene Tätigkeiten wie z. B. Wasser- und Energieversorgung (sog. Sektorentätigkeit), regelt, ist eine zwingende Berücksichtigung von ökologischen Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen wieder nicht vorgesehen. Dies wurde auch in mehreren Stellungnahmen kritisiert.

 

Auch die EU fördert und fordert ein umweltorientiertes Beschaffungswesen und zeigt für die ökologische Beschaffung einen Anteil von 50% des Gesamtbeschaffungs- aufkommens der Mitgliedstaaten jedenfalls als Ziel auf. Die Richtlinie zur Energieeffizienz aus dem Jahr 2006 (2006/32/EG) trägt den Staaten auf, in 9 Jahren 9% Energie einzusparen. Dem öffentlichen Sektor kommt nach der Richtlinie eine Vorbildfunktion in Sachen Energieeffizienz zu. Ein Instrument, um dieses Einsparungsziel zu erreichen, soll die öffentliche Beschaffung, also (auch) das Vergabewesen sein: So verlangt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten, dass „der öffentliche Sektor Energieeffizienzmaßnahmen ergreift, deren Schwerpunkt auf kostenwirksamen Maßnahmen liegt, die in kürzester Zeit zu den umfassendsten Energieeinsparungen führen. [..] Unbeschadet des nationalen und gemeinschaftlichen Vergaberechts [..] erleichtern die Mitgliedstaaten diesen Prozess, indem sie Leitlinien zur Energieeffizienz und zu Energieeinsparungen als mögliches Bewertungskriterium bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge veröffentlichen.“

 

Um die gesteckten Ziele zu erreichen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten sind von der Bundesregierung endlich ambitionierte Leitlinien zur ökologischen Beschaffung zu erlassen, in denen vor allem der Energieeffizienz in allen Bereichen der Beschaffung wesentliche Bedeutung zukommen muss sowie sind im Bundesvergabegesetz geeignete Instrumentarien zu einer verpflichtenden Berücksichtigung ökologischer Kriterien zu schaffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, nunmehr rasch Leitlinien zur Ökologisierung des Beschaffungswesens im Vollziehungsbereich des Bundes (ökologische Leitlinien) unter besonderer Berücksichtigung der Energieeffizienz zu erlassen und anzuwenden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.