482/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gesetzliche Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen

 

Schulen in freier Trägerschaft (Alternativschulen, Waldorfschulen, Montessorischulen) werden seit Jahren finanziell ausgehungert. Die Situation für diese Schulen ist in Österreich folge dessen im Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern prekär. Die Grünen fordern  seit Jahren, die Subventionen für Alternativschulen zu erhöhen und die Personalkosten wie bei konfessionellen Privatschulen abzudecken.

Zahlreiche innovative Unterrichtsformen, die heute in öffentlichen Schulen selbstverständlich angeboten werden, haben ihren Ursprung in privaten Alternativschulen. Dort wurden diese Konzepte erprobt, angewandt und optimiert, von dort aus haben sie ihren Siegeszug in die öffentlichen Schulen angetreten. Ohne die Innovations- und Entwicklungsarbeit der Schulen in freier Trägerschaft würden moderne und kindgerechte Unterrichtsmethoden wie Montessori oder Freinet immer noch ein Nischendasein führen und wären entgegen ihrer Konzeption elitären Kreisen vorbehalten.

Konfessionelle Privatschulen können dank der staatlichen Finanzierung von Personalkosten ihren SchülerInnen den Weiterbestand der Schulen garantieren und sozial gestaffelte Elternbeiträge anbieten. Schulen in freier Trägerschaft dagegen müssen jährlich ums Überleben kämpfen, LehrerInnen in diesen Schulen müssen hohen Idealismus beweisen und eine Bezahlung deutlich unter dem berufsüblichen Niveau hinnehmen, Schulgebäude sowie die räumliche und infrastrukturelle Ausstattung können häufig nur auf niedrigstem Niveau erhalten werden. Um die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft langfristig abzusichern und alternative Schulangebote auch Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Familien zugänglich zu machen, muss die Gleichstellung mit den konfessionellen Privatschulen erfolgen. 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und eine Regierungsvorlage dem Nationalrat vorzulegen, um Schulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen gleichzustellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.