491/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Umsetzung und Ausbau des Nationalen Kindergesundheitsplans

 

 

 

Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes lautet:

1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

 

2. Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um 

a)     die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;

b)     sicherzustellen, daß alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;

c)      Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;

d)     eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;

e)     sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;

f)        die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.


3. Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

 

 

Grundprinzip freiheitlicher Gesundheitspolitik ist das Bekenntnis zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung für alle Staatsbürger. Gerade Kinder nehmen hier aber einen besonders wichtigen Stellenwert ein, da eine Investition in die Gesundheit unserer Kinder eine Investition in die Zukunft ist.

 

Defizite gibt es derzeit vor allem in der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsvorsorge bei Kindern und Jugendlichen. Österreichs Kinder und Jugendliche, die chronisch krank oder behindert sind, sind etwa besonders stark benachteiligt. Für die Familien der betroffenen Kinder stellt eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung eine enorme Belastung dar.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung und den Ausbau (z.B. um den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie) des bestehenden „Nationales Kindergesundheitsplans“ auf Bundes- und Länderebene, sowie den Ausbau und die Stärkung des bestehenden Expertenkomitees im Gesundheitsministerium zügig voranzutreiben.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.