498/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNSANTRAG

 

des Abgeordneten Haider

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Umsatzsteuersenkung für heimische Bergbahnen

 

Die Tourismuswirtschaft ist mit einer jährlichen Wertschöpfung von ca. 60 Milliarden Euro einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige. Sie ist hauptsächlich klein strukturiert und sorgt bundesweit für etwa 220.000 Arbeitsplätze. Dass sie zukunftsträchtig ist, wird dadurch bewiesen, dass allein 2007 9,1 Prozent der Unternehmensgründungen auf die Sparte „Tourismus und Freizeitwirtschaft“ entfielen. Die Zahl der Gästebetten erhöhte sich um knapp ein halbes Prozent und beträgt nun im Sommer und im Winter etwa 1,1 Millionen. Die Auslastung der meisten Hotels und Gaststätten steigt ebenso an. Investitionen in Tourismusgebiete erhöhen nicht nur die Wettbewerbschancen der dort ansässigen Betriebe, sondern erhöhen auch oftmals die Lebensqualität der Bevölkerung.

 

Der Tourismus ist ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der alpinen Gebiete Österreichs, in denen er einer der wichtigsten Arbeitgeber ist. Gerade die Bergbahnen stehen aber mit Betreibern aus Deutschland und der Schweiz in starker Konkurrenz. Dabei werden die heimischen Betriebe durch die hohe Umsatzsteuer von 10 Prozent, gegenüber ihren Mitbewerbern, massiv benachteiligt. Auf Betreiben der CSU und der FDP wurden in Deutschland Bergbahnen zu Nahverkehrsmitteln erklärt. Der Umsatzsteuersatz sank für die betroffenen Betriebe von 19 auf 7 Prozent. In der Schweiz werden Bergbahnkarten mit 7,6 Prozent besteuert. Durch diese Unterschiede entstehen Wettbewerbsverzerrungen, die zu Ungunsten unserer heimischen Bergbahnen ausfallen. Die FPÖ fordert daher eine Verringerung des Umsatzsteuersatzes auf Liftkarten von 10 auf 5 Prozent.

 

Die Reduktion soll den Betrieben helfen, in neue Lift- und Beschneiungsanlagen zu investieren und Standards zu erhöhen, um weiterhin erfolgreich bestehen zu können und bestehende Marktanteile auszubauen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die die Halbierung der Umsatzsteuer auf Liftkarten auf 5 Prozent vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.