501/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dolinschek, Bucher, Haubner, Hagen,
Kollegin und Kollegen
betreffend Abschaffung der Gebühr bei der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung
Derzeit muss für die
Ausstellung eines Führerscheines eine festgesetzte Gebühr entrichtet werden. Auch für die Verlängerung einer
befristeten Lenkberechtigung ist hierfür
eine Gebühr im Ausmaß von 45,60 Euro zu bezahlen.
Mit dieser finanziellen Belastung sind vorwiegend Menschen mit
Behinderungen konfrontiert, die bei Vorliegen einer befristeten
Lenkberechtigung ständig zur Kasse gebeten werden.
Diese unhaltbare Situation kann aber noch weiter verschärft werden, wenn aufgrund der Notwendigkeit zu ärztlichen Untersuchungen relativ kurze Befristungen angeordnet werden.
Obwohl kein nennenswerter Aufwand auf Behördenseite bei der Verlängerung der befristeten Lenkberechtigung geleistet wird, muss dennoch eine Gebühr entrichtet werden.
Umso unverständlicher ist noch der Umstand, dass von dieser Gebührenpflicht, die auf Grundlage von § 14 Tarifpost 16 Gebührengesetz eingehoben wird, die Verlängerungen von Lenkberechtigungen für die Klasse C und D gem. § 20 Abs. 4 bzw. § 21 Abs. 2 Führerscheingesetz ausgenommen sind.
Diese Ungleichbehandlung darf nicht weiter aufrecht bleiben und muss dringend korrigiert werden.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, eine gänzliche Abschaffung der Gebührenpflicht bei der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung im Gebührengesetz umzusetzen.“
Wien, am 26. Feber 2009
In formeller Hinsicht wir die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuss vorgeschlagen.