504/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Grillitsch, Mag. Gaßner, Jannach, DI Dr. Pirklhuber und Huber

 

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote

 

 

Die Europäische Kommission wird im Umweltministerrat am 2. März erneut zur Aufhebung der österreichischen Anbauverbote für die Gentechnik-Maislinien MON 810 (Monsanto) und T25 (Bayer) drängen. Sollte keine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsländer gegen diesen Vorschlag stimmen, ist davon auszugehen, dass die Kommission die Anbauverbote im Alleingang aufheben wird. Es gibt ernst zu nehmenden wissenschaftliche Zweifel an der ökologischen Sicherheit von MON 810 (negative Auswirkungen auf Nichtziel-Organismen  und die Bodengesundheit, Ausbildung von Resistenzen gegen das Bt-Toxin bei längerer Anwendung von Bt-Pflanzen bei Insekten).

 

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Sicherheitsprüfung im Rahmen des derzeit laufenden Verfahrens zur Erneuerung der Zulassung von MON 810 und T 25 noch nicht abgeschlossen ist. Die EFSA hat diese Neubewertung gestoppt und von den Zulassungswerbern weitere Unterlagen angefordert. Umso verwunderlicher ist es, dass die EFSA alle wissenschaftlichen Argumente der Mitgliedsländer, die nationale Verbote eingeführt haben,  als „keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine Unsicherheit der Produkte aufzeigen würden“ bewertet hat. Dies, obwohl der Rat der Umweltminister am 4. Dezember 2008 einstimmig beschlossen hat, dass die gegenwärtige Praxis der Risikobewertung verbessert werden muss. Die Minister stellten insbesondere fest, dass die Langzeitfolgen von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie ihre Auswirkungen auf sogenannte Nichtziel-Organismen besser abgeschätzt werden müssen (Art.3) und dies eine grundlegende Überprüfung der Leitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich macht (Art. 2 und 3). Ferner wird in den Schlussfolgerungen festgehalten, dass den spezifischen regionalen und lokalen Besonderheiten bezüglich ihrer Ökosysteme, ihrer biologischen Vielfalt und verschiedener Anbausysteme Rechnung zu tragen ist. Ebenso wird die Berücksichtigung sozio-ökonomischer Auswirkungen  hervorgehoben.




Die europäischen und in besonders hohem Ausmaß die österreichischen Bürgerinnen und Bürger wollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen am Feld und keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Bei einer Aufhebung der Anbauverbote wäre es grundsätzlich möglich, die beiden eu-weit zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Maislinien in Österreich anzubauen. Die Gentechnikvorsorgegesetze der Länder bieten hier aber ein zweites Sicherheitsnetz. Und de facto träfe ein möglicher Anbau nur für die Linie  MON810 zu, denn T25 wird in der EU nicht vertrieben und es gibt in der EU auch keine zugelassenen Sorten mit diesem Konstrukt. Dennoch setzt Österreich an allen Hebeln, die zur Verfügung stehen an, um die Abstimmung am Montag im Umweltministerrat zu gewinnen. Wenn sich dennoch keine qualifizierte Mehrheit ausgeht, wird Österreich die Kommission an deren eigene Erklärung erinnern, bei „sensiblen  Materien“ nicht gegen den überwiegenden Standpunkt im Rat Durchführungsmaßnahmen zu erlassen. Die Mehrheit der Mitgliedsländer wird die österreichischen Anbauverbote in der Abstimmung am Montag unterstützen.

 

Die von der Kommission propagierte sogenannte „Koexistenz“ gentechnischer und gentechnikfreier Produktionsmethoden und Verarbeitungsstränge löst die Kommission nicht selbst, sondern bürdet diese Last den Mitgliedsstaaten auf. Eine verlässliche Regelung der „Ko-Existenz“ ist aber insbesondere für Österreich mit kleinbäuerlichen Strukturen und einem hohen Anteil an biologisch wirtschaftenden Kleinbetrieben kaum machbar und zudem würde vom Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft kaum ein Betrieb profitieren. Die derzeit ausschließlich in der EU zugelassenen Gentechnikpflanzen der ersten Generation (Herbizid- oder Insektenresiste Pflanzen)  eignen sich – wirtschaftlich – für industrielle Monokulturen, die bereits ohne Gentechnik die Umwelt nachhaltig gefährden und weltweit die bäuerliche Landwirtschaft in den Ruin führen.

 

Der österreichische Widerstand gegen die Aufhebung der Anbauverbote darf daher nicht aufgegeben werden und muss gegebenenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof führen. Damit wollen wir der EU-Kommission im Dialog mit der WTO den Rücken stärken. Nationale Interessen sollen im europäischen Raum respektiert werden und im internationalen Vertragswerk geachtet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

-          die österreichischen Gentechnik-Anbauverbote vehement zu verteidigen, weiterhin durch wissenschaftliche Argumente zu untermauern und alle Rechtsmittel bis hin zum Europäischen Gerichtshof auszuschöpfen, damit auch in Zukunft keine gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich angebaut werden.  

-          massiv dafür einzutreten, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Vorsorgeprinzip konsequent anwendet und Forschungsergebnisse der Mitgliedstaaten gleichwertig berücksichtigt.

-          weiterhin auf EU-Ebene gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen zu stimmen

-          im Sinne des Schutzes einer gentechnikfreien Landwirtschaft eine unabhängige und dem Vorsorgeprinzip verpflichtete Risikoforschung im Bereich der Agro-Gentechnik in Österreich zu fördern und weitere Forschungsprojekte in Auftrag zu geben 

-          sowie auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass das Selbstbestimmungsrecht der Regionen Europas auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion endlich anerkannt wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.