507/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Gabriele Tamandl und Mag. Johann Maier

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend Transparenz bei Strom und Gasrechnung

 

 

Konsumentenschützer, die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sowie die E-Control erhielten in den vergangenen Jahren zahlreiche Beschwerden über die Tarifgestaltung bei Strom- und Gasrechnungen. Konsumenten haben dabei insbesondere ihre Kritik an unlesbaren, verwirrenden, schwer verständlichen und kaum miteinander vergleichbaren Abrechnungen sehr deutlich ausgesprochen. Aus diesem Grund haben sich auch SPÖ und ÖVP im gemeinsamen Regierungsübereinkommen auf entsprechende Änderungen geeinigt, um dieser Kritik auch Rechnung zu tragen: „Energierechnungen für Haushalte müssen zukünftig transparent und vergleichbar sein“.

 

Im Herbst 2008 wurden Strom- und Gaskunden von bis zu 20%igen Preiserhöhungen überrascht. Trotz der zwischenzeitig wieder deutlich gesunkenen Einstandspreise wurde nur ein kleiner Teil der ursprünglichen Preiserhöhungen zurückgenommen. Obwohl die Kunden durch einen Wechsel des Gas- und Stromlieferanten bis zu 200 Euro einsparen konnten, wurde festgestellt, dass wenige Kunden ihren Strom- oder Gaslieferanten gewechselt haben. Grund dafür ist der nach wie vor mangelhaft entwickelte Wettbewerb auf diesen Märkten. Deshalb bedarf es in Österreich einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine Erhöhung der Markttransparenz im Bereich des Anbieterwechsels.

 

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung die Stromrechnung eines EVU als zu wenig transparent beurteilt und damit auch die Kritik von Konsumenten und der Aufsichtsbehörde bestätigt. Der Hintergrund des VwGH-Erkenntnisses war eine Beschwerde der Steweag gegen einen Bescheid der E-Control. Der Regulator sah einen Missstand, da das Unternehmen den Energiepreis nur als Durchschnittswert angegeben hatte, nicht aber, in welchen Zeiträumen welche Preise verrechnet worden sind. Nach dem VwGH entspricht dies nicht der notwendigen Transparenz und dem umfassenden Informationsanspruch des Konsumenten. Ohne genauere Angaben ist nämlich ein Preisvergleich für den Konsumenten nicht möglich, um beispielsweise den günstigsten Strom- oder Gasanbieter herauszufinden.

Durch die Debatte um die Gaskrise und die damit verbundene Diskussion über die Reaktivierung von Atomkraftwerken, fordern immer mehr Konsumenten eine leicht verständliche Übersicht bei der Energierechnung in Form einer Stromkennzeichnung. Eine erhöhte Transparenz und Stromkennzeichnung bei Energiepreisen kann überdies nach dem Vorbild des von der E-Control zur Verfügung gestellten Tarifkalkulators erreicht werden. Insbesondere sollen Strom- und Gaskunden die Möglichkeit erhalten, den Wechsel des Strom- und Gasanbieters über das Internet per Mausklick durchzuführen, wie dies in vielen anderen Bereichen heute bereits üblich ist.

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht,

 

Ø      konkrete gesetzliche Regelungen vorzulegen, welche zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren beim Wechsel des Gas- und Stromlieferanten und zur Schaffung eines deutlich rascheren, effizienteren, automatisierten und einheitlichen Wechselprozesses führen;

 

Ø      Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei Rechnungen verbunden mit einer Stromkennzeichnung für erneuerbare, fossile und nukleare Energie zu setzen;

 

Ø      in den Überlegungen einer transparenten Rechnung eine Verpflichtung zur getrennten Rechnungslegung für die Bereiche Netz und Energielieferung zu entwickeln, um eine umfassende Preisinformation zu ermöglichen;

 

Ø      durch gezielte Informationsmaßnahmen der Netzbetreiber und der Regulierungsbehörde die Kunden besser über ihre Rechte zu informieren;

 

Ø      neue Technologien im Bereich des Zählerwesens – Smart Metering – zu forcieren, um den Kunden mittels verbrauchsnaher und wiederholter Energieverbrauchsinformationen das Thema Energieeffizienz leichter veranschaulichen zu können;

 

Ø      entsprechende Konzepte, welche zur Hebung von Synergiepotentialen durch Kooperationen von Netzbetreibern bei Wahrung des Wettbewerbs führen, einzuleiten.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.