516/A XXIV. GP
Eingebracht am 11.03.2009
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Antrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 2/2008 wird wie folgt geändert:
In Art. 87a Abs. 1 werden die Worte „in Zivilrechtssachen“ gestrichen.
Begründung:
Bereits seit längerer Zeit wird diskutiert, Rechtspfleger auch in Strafsachen einzusetzen, wobei insbesondere daran gedacht wird, ihnen Kostenbestimmungen zu übertragen.
Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, muss die Beschränkung des Art. 87a
B-VG „auf Zivilrechtssachen“ entfallen.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.