519/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kindermedizin: Erwerb von bisher unberücksichtigten Zusatzqualifikationen

 

 

Zurzeit gibt es in Österreich - im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern und zu europäischen Vorschlägen (Confederation of European Specialists in Paediatrics, CESP) - in vielen Bereichen der Kindermedizin, z.B. Orthopädie, Urologie, Radiologie, etc., keine Möglichkeit zu vertiefter Ausbildung.

 

Dadurch entstehen u.a. folgende Probleme:

 

Kinder werden zwar durch hervorragenden Therapeuten betreut, denen jedoch die für Kinder spezifischen Krankheitsbilder nicht bekannt sind, wodurch sie möglicherweise nicht die optimalen Therapien bekommen.

Diese vermeidbaren, suboptimalen Primärtherapien ziehen beträchtliche Folgekosten nach sich.  Für die Eltern ist auch oft nicht erkennbar, wer „spezifische Kenntnisse“ im Bereich Kindertherapien hat, Sie werden auf „Irrwege der Diagnosenstellung“ geschickt.

 

Österreich ist seinen Kindern gegenüber diesbezüglich bisher säumig – viele dieser Subspezialitäten sind in Ländern wie Holland, den Skandinavischen Ländern, England, USA, Australien etc., bereits fix etabliert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen für den Erwerb von notwendigen Zusatzqualifikationen im Bereich der Kindermedizin zu schaffen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.