521/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend finanzielle Schlechterstellung für StudienbeihilfebezieherInnen durch die geplante Novellierung des Einkommensteuergesetztes (EStG)

 

 

Die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2009 (54 d.B.) enthält eine Regelung, die für StudienbeihilfenbezieherInnen zu einer Verringerung der Gesamtsumme aus Studienbeihilfe, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag führt.

Da in den letzten Jahren die Summe aus Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sowie die Studienbeihilfe nicht annähernd an die Inflation angepasst wurde, kann dieses Faktum nicht hingenommen werden.

 

Da auch das BMWF diese Benachteiligung registrierte, soll nun aus der während der Begutachtung erfolgten Ressortstellungnahme zitiert werden:

 

 „ Zu Z 7 (§ 33 Abs. 3 EStG):

Der Kinderabsetzbetrag wird bei Berechnung der Studienbeihilfe von Studierenden unter 26/27 Jahren abgezogen (§ 30 Abs. 2 Z 5 StudFG). Die Erhöhung (bei den Eltern) um € 90,-- jährlich (statt bisher € 610.80 ab 2009 € 700,80) würde also direkt bei der Studienbeihilfe weggekürzt werden, und zwar noch um 12 Prozent erhöht (§ 30 Abs. 5 StudFG), somit also um € 100,80.

Dies würde bedeuten, dass die Eltern durch die Steuerreform jährlich zwar um € 90,-- mehr bekommen und das Studienbeihilfen beziehende, unter 26/27 Jahre alte Kind aber um € 100,80 weniger (bei mehreren Kindern käme der Abzug bei jedem Kind zum Tragen).

 

Als Lösung ist beabsichtigt, in § 30 Abs. 2 Z 5 des Studienförderungsgesetzes den Verweis auf die Berücksichtigung des Kinderabsetzbetrages als statische Verweisung vorzusehen, d.h. es wird weiterhin der bisher geltende Betrag abgezogen. Dies führt wegen Beibehaltung der bisherigen Rechtslage zu keinen Mehrkosten gegenüber den derzeitigen Aufwendungen.

 

Wichtig ist allerdings das zeitgleiche Inkrafttreten dieser Änderung mit der EStG-Novelle, da die Kürzung der Studienbeihilfe sonst bereits sofort wirksam würde.“

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung werden ersucht, diese durch die Novellierung des Einkommensteuergesetztes verursachte finanzielle Schlechterstellung von StudienbeihilfebezieherInnen zu beseitigen und dem Nationalrat eine entsprechende Novelle des Studienförderungsgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.