532/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 12.03.2009
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, DDr. Königshofer, Gartlgruber
und weiterer Abgeordneter
betreffend Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Altösterreicher mit einer fremden Staatsangehörigkeit, die vor den Pariser Vororteverträgen auf dem Gebiet Südtirols und Trentino samt Cortina D´Ampezzo gelebt haben, sowie an deren Nachfahren
1918 zerfiel die österreichisch-ungarische Monarchie. Nach dem Willen des amerikanischen Präsidenten Thomas Woodrow Wilson sollte die Monarchie ethnisch unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker geteilt werden. Vor allem Frankreich sprach sich dagegen aus. Die Grenzen wurden demzufolge in den Pariser Vororteverträgen unter Missachtung der ethnischen Grenzen und des Selbstbestimmungsrechtes gezogen.
Am 12.11.1918 wurde die Republik Deutschösterreich ausgerufen. Diesem Staat erklärten sich sämtliche deutschsprachigen Teile der Monarchie zugehörig. Also auch Südtirol, oder auch das Sudetengebiet in Böhmen und die Untersteiermark. Erst 1919 wurden diese Gebiete durch die Vororteverträge wieder abgetrennt. Die Befragung des Volkes wurde insbesondere von Frankreich ausdrücklich abgelehnt, um die „deutsche Nation“ und Österreich zu schwächen. Volksabstimmungen gab es nur in Südkärnten und in Ödenburg, wobei nur die Volksabstimmung in Südkärnten demokratisch verlaufen ist. In Südtirol kommt noch dazu, dass die Besetzung durch Italien nach dem Waffenstillstandsabkommen erfolgte, also entgegen damals schon gültigem Kriegsvölkerrecht.
Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die vorsieht Altösterreichern mit einer fremden Staatsangehörigkeit, die vor den Pariser Vororteverträgen auf dem Gebiet Südtirols und Trentino samt Cortina D´Ampezzo gelebt haben, sowie deren Nachfahren auf Antrag die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen.“
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung in den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.