534/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Neubauer

und anderer Abgeordneter

 

betreffend Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses

 

Das Bankgeheimnis ist im 18. Jahrhundert in der Schweiz entstanden. Französische Könige benötigten zur Aufrechterhaltung ihres pompösen Lebensstils Kredite, die sie sich in der Schweiz bei den Banken besorgten. Um die konfessionelle problematische Geschäftsbeziehungen, die Franzosen waren Katholiken, die Schweizer Bankiers Protestanten, vor dem eigenen Volk geheim zu halten, forderten die französischen Könige Vertraulichkeit ein. So wurden die Banken via Gesetz zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

 

Das moderne österreichische Bankgeheimnis soll helfen, illegale Übergriffe in die Privatsphäre der Kunden zu verhindern. So ist das „gläserne Konto“ eindeutig abzulehnen. Es darf nicht sein, dass Sozialbehörden, Zoll, Polizei und Finanzämter die Kontendaten der Bürger jederzeit abfragen können, wie dies bereits in anderen EU-Staaten möglich ist. Oft findet dies auch ohne Wissen der Bank statt.

 

Die derzeitige Diskussion erinnert an die Abschaffung der anonymen Sparbücher, wo man davon gesprochen hat, damit die Geldwäsche unterbinden zu können, was der Realität nicht entsprochen hat, da dass organisierte Verbrechen über ganz andere Methoden verfügt. Ebenso verhält es sich mit dem Bankgeheimnis. Diejenigen Personen, die man erwischen will, werden ihr Geld in ganz anderen Kanälen parken. Auf der Strecke bleibt der gesetzestreue Bürger.

 

Der Bürger hat ein Recht auf ein gesundes Misstrauen gegenüber dem Staat. Denn die Österreicher haben zu Recht die Angst, dass ihr hart erspartes Geld politischen Fehlentscheidungen der EU bzw. der rot schwarzen Regierung zum Opfer fällt. Diese Befürchtung ist nicht von der Hand zu weisen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich das Erforderliche zu veranlassen um den Fortbestand des österr. Bankgeheimnisses sicher zu stellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.