536/A XXIV. GP
Eingebracht am 12.03.2009
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Antrag
der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2007, wird wie folgt geändert:
1. § 91 StGB wird folgender Abs. 2b eingefügt:
„(2b) Wer im Rahmen einer Versammlung (§ 2 Versammlungsgesetz) an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
Begründung
Versammlungsfreiheit ist eine wichtige Errungenschaft in unserer Gesellschaft, welche wir unseren Vorfahren, den mutigen Kämpfern der Revolution 1848, verdanken. Doch mittlerweile sind Ausschreitungen, Angriffe auf Exekutivbeamte und Sachbeschädigungen im Rahmen von Demonstrationen leider Standard, wie dies zuletzt auch die Demonstration gegen den WKR-Ball am 30. Jänner 2009 deutlich bewiesen hat. Die Exekutive wurde von randalierenden Demonstranten mit Flaschen, Feuerwerkskörpern, Steinschleudern, Steinen, etc. angegriffen. Über 20 Exekutivbeamte wurden verletzt, Sachschaden ist entstanden. Um diesen Ausschreitungen entgegenwirken zu können bedarf es auch dementsprechender Maßnahmen im Strafgesetzbuch.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Justizausschuss zuzuweisen.