537/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Unterreiner, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mühlberghuber, Gartelgruber und weiterer Abgeordneter

 

betreffend nachvollziehbare betriebliche Einkommensstatistiken

 

 

Im Dezember 2008 belegte der Einkommensbericht des Rechnungshofes erneut, dass Frauen im Durchschnitt (teilzeitbereinigt) noch immer um 22 Prozent weniger verdienen als Männer. Im internationalen Vergleich des Weltwirtschaftsforums belegt Österreich damit hinsichtlich der Einkommensgerechtigkeit im Jahr 2008 unter 130 Staaten nur den 121. Platz.

Ursachen für den Einkommensunterschied sind neben der Tatsache, dass Frauen nach wie vor überproportional in Branchen mit niedrigen Einkommen tätig sind, vor allem, dass Sie von der Wirtschaft in sogenannte atypische Beschäftigungs-verhältnisse gedrängt werden, aber auch, dass Frauen trotz gleicher Arbeit in manchen Bereichen immer noch schlechter bezahlt werden als Männer.

Auf europäischer Ebene gibt es bereits einen Entwurf für eine Gleichstellungsrichtlinie, mit dem eine Empfehlung für Transparenz der Einkommenssituation in Betrieben vorgesehen ist. Österreich muss rasch neue Wege finden, solche Richtlinien umzusetzen, um bei der Einkommensgerechtigkeit den peinlichen Platz am Ende der Liste verlassen zu können.

 

Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort alle in Frage kommenden Maßnahmen zur Verminderung der Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern einzuleiten, insbesondere:

• Systeme der Entgeltfindung in den Betrieben hinsichtlich der Einstiegsgehälter geschlechtergerecht und nachvollziehbar zu gestalten,

• betriebliche Einkommensstatistiken, gegliedert nach Geschlecht, Verwendung und (Dienst)Alter, den beschäftigten Arbeitnehmern zugänglich zu machen,

• den Betrieben gesetzlich verpflichtende Entgelt-Statistiken vorzuschreiben.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss ersucht.