545/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kunasek, Dr. Fichtenbauer, Mag. Stefan, Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhalt des Truppenübungsplatzes Aualm

 

 

Heuer, 2009, soll der Truppenübungsplatz Aualm stillgelegt werden. Dies ist eine Entscheidung des Bundesministeriums für Landesverteidigung auf Basis der Ergebnisse der Bundesheer-Reformkommission, so der Pressesprecher des Ressorts gegenüber dem ORF Salzburg am 28. Jänner 2009. Betroffen sind auch die Justizwache, Polizei und weitere Organisationen wie zum Beispiel das Rote Kreuz oder die Bergrettung, da auch diese das Übungsgebiet zur Aus- und Fortbildung nutzten. Um dies zu verhindern, wurde sogar eine eigene Initiative für den Fortbestand des Truppenübungsplatzes „Aualm“ gegründet.

 

Der Truppenübungsplatz ist gepachtet und die Kosten betragen jedes Jahr rund 40.000 Euro an Pacht. Bei der Rückgabe der Aualm ist der Urzustand wieder herzustellen und somit muss das Gelände entsprechend gesäubert und saniert werden. Die Kosten dafür werden zur Zeit durch ein Gutachten erhoben.

 

Grundsätzlich spricht auch gegen die Auflassung des Truppenübungsplatzes, dass die Aualm der einzige Truppenübungsplatz in Salzburg ist, wo alle Ausbildungs-  und Schießvorhaben/-programme im Rahmen einer Sommer- und Winteralpinausbildung bestens durchgeführt werden können.

 

Zukünftig werden die Truppen nach Hochfilzen/Tirol verlegen müssen, um ihre Übungen durchführen zu können. Dies bedeutet aber einen Mehraufwand an Zeit, einen Mehrverbrauch an Betriebsmitteln und eine schnellere Abnützung der Transportkapazitäten durch die höhere Entfernung zum Übungsplatz. Das dies nicht im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ist, noch dazu in budgetär prekären Zeiten, müsste auch für die politisch Verantwortlichen, allen voran der zuständige Bundesminister für Landesverteidigung (und Sport), zu verstehen sein. Doch vernünftige konstruktive Vorschläge und Ideen werden vom Ressort ignoriert.

 

Die Pacht und damit der Erhalt des Truppenübungsplatzes kostet weniger im Jahr, als der Flug des Bundesministers vor Weihnachten 2008 in den Tschad. Ein Einsparungseffekt kann durch die Aufgabe des Truppenübungsplatzes nicht sinnvoll erzielt werden, die budgetäre Belastung ist im Vergleich zu anderen Ausgaben minimal.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Truppenübungsplatz Aualm  als militärisch genutzter Standort erhalten bleibt, da eine Aufgabe des Truppenübungsplatzes auf Grund der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der budgetären Aussichten nicht sinnvoll scheint.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.