550/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten  Josef Bucher,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau.

 

Der Rechnungshof versucht laufend, seine Erfahrungen und Positionen in den mittlerweile ins Stocken geratenen Verfassungs- und Verwaltungsreformprozess einzubringen und liefert mit jeder seiner Prüfungen einen Mosaikstein zur Reform der öffentlichen Verwaltung.

 

Trotz der zahlreichen positiven Auswirkungen der in den Jahren 2000 bis 2006 bereits umgesetzten Verwaltungsreformmaßnahmen (allein zwischen 2000 und 2004 erzielten Personal- und Verwaltungsreformmaßnahmen Einsparungen des Bundes von rund 4,1 Mrd. €) sind weitere strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen unbedingt erforderlich, welche dazu beitragen könnten nachhaltige Entlastungen der Bevölkerung zu ermöglichen.

 

Die Schwerpunkte und Handlungsfelder für eine weiterführende und in Österreich dringend notwendige Staats- und Verwaltungsreform sind:

 
·            eine umfassende aufgabenorientierte Verwaltungseffizienz und Deregulierung auf allen staatlichen Ebenen;
·            Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und Harmonisierung von Gesetzesbestimmungen (z.B. bei den Bauordnungen, bei den für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Vorschriften);
·            Sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen;
·            Zusammenführung von Finanzierungs-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung ( z.B. bei den Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten);
·            Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs (z.B. Reduzierung der vielfältigen und intransparenten Transferströme);
·            Zielgerichtete Personalreduktion;
·            Verstärkte Ziel- und Wirkungsorientierung der öffentlichen Verwaltung;
·            Einsatz moderner Steuerungsinstrumente zur Verwaltungsführung (z.B. Kosten- und Leistungsrechnung, internes und externes Benchmarking);
·            Modernisierung des Rechnungswesens aller Gebietskörperschaften durch eine Haushaltsrechtsreform (z.B. einheitliche und transparente Rechnungslegung, leistungsorientierte Budgetierung);
·            Straffung der Behördenorganisation (z.B. Zusammenlegung der drei Wetterdienste oder der Überwachungsorgane „Blaukappen“ und „Weißkappen“ der Stadt Wien);
·            Stärkere Kooperationen von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Stellen (z.B. verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik, Datenaustausch zwischen BMWF und Universitäten);
·            Verstärkte Bürgerorientierung (z.B. Ausbau von One-Stop-Shops);
·            Weiterer Ausbau von E-Government (z.B. im Rahmen von Finanz-Online);
·            Verfahrensbeschleunigung und Schaffung der Voraussetzungen für eine raschere Abwicklung von Verfahren (z.B. im Bereich des Asylwesens);
·            Effizienteres Personalmanagement und Flexibilisierung des Personaleinsatzes (z.B. Vermeidung ausbildungsfremder Verwendungen);
·            Harmonisierung der Pensions- und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden;
·            Reduzierung des Aufwandes für Supportleistungen (z.B. durch eine gemeinsame Aufgabenbesorgung in Verwaltungsclustern);
·            Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigen- und Fremdleistung (z.B. beim Einsatz externer Berater);
·            Ausgliederungen;
·            Reform des Gesundheitswesens (z.B. Abbau von Akutbetten, Verbesserung der Standortstruktur, Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung);
·            Reform des Schulwesens (z.B. Zusammenlegung von Klein- und Kleinstschulen, effizientere Gestaltung der Schulaufsicht);
·            Effizientere Gestaltung des Förderungswesens (z.B. Festlegung quantifizierbarer Förderungsziele, Vermeidung von überschneidenden Förderungsbereichen und von Mehrfachförderungen);
·            Nachhaltige Finanzierung von Infrastrukturprojekten (Vermeidung „grauer Finanzschulden“);
·            Verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand (z.B. durch Einführung von „Claim Management“);
·            Wohnbauförderung und Siedlungswasserwirtschaft (z.B. Umstellung auf Subjektförderung; verstärkter Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden);
·            Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle durch Ausweitung der Prüfungszuständigkeiten der Rechnungshöfe.
 
Allein aus den 206 Vorschlägen des Rechnungshofes die bisher noch nicht oder nicht ausreichend aufgegriffen wurden, ergibt sich ein geschätztes Einsparungsvolumen von rund 1 Mrd. €. Dies ohne Berücksichtigung der Einsparungsmöglichkeiten durch Reformen im Gesundheitsbereich, der Abwehr der finanziellen Auswirkungen pensionsrechtlicher Maßnahmen für den Bund im Bereich der ÖBB (1,2 Mrd. €) sowie durch eine Reform der Wohnbauförderung (bis zu 1 Mrd. €).  
Alle Empfehlungen nützen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden.
 

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Sinne der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau nachstehende Maßnahmen umzusetzen:
 
·            Zusammenführung der Kompetenzen von Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt
·            Abstimmung der Aktivitäten zwischen Bundeswettbewerbsbehörde und Regulatoren – Vermeidung von Parallelaktivitäten bei der Marktbeobachtung 
·            Erreichung einer tatsächlichen Personaleinsparung durch Ausgliederungen von Verwaltungstätigkeiten durch die Verwendung der im Ressort verbliebenen Mitarbeiter auf freien Planstellen (Beispiel Verwendung der Buchhaltungsbediensteten nach Ausgliederung der Buchhaltungsagentur) 
·            Transparentere Gestaltung des Finanzausgleichs und Einbeziehung der nicht unbedeutenden steuerlichen Gebarung der Gebietskörperschaften in die rechnerischen Überlegungen über die Aufteilung der öffentlichen Mittel
·            Aufhebung des Instruments der Selbstträgerschaft und Einbeziehung der finanziellen Folgen in die Finanzausgleichsverhandlungen 
·            Einfachere, klarere und überschaubarere Gestaltung des für die Abgabenverwaltung schwer zu vollziehenden und für den betroffenen Bürger kaum mehr durchschaubaren Steuerrechts; Konzentration auf Abgaben, deren Erhebungsaufwand sowohl für den Abgabepflichtigen als auch für die Abgabenverwaltung möglichst gering ist 
·            Veränderung des Organisationsaufbaus, Verflachung des Strukturen und Reduzierung sowohl der Anzahl der Abteilungen als auch der Anzahl der Führungskräfte um rund die Hälfte
·            Neuausrichtung der strategischen Zielsetzung und möglichst konkrete, messbare und ambitionierte Gestaltung der fachbezogenen Ziele
·            Optimierung der Geschäftstätigkeit von Tochtergesellschaften, z.B. durch Änderung der Veranlagungsformen oder Optimierung der Immobilienvermietung am Beispiel der IG Invest Immobilen GmbH 
·            Wiederaufnahme der Rechtsträgerfinanzierung (Rechtsträger mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung sollen ihren Finanzbedarf zu günstigeren Konditionen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur decken) 
·             „Modernisierung und Automatisation der Verfahren bei den Finanzämtern im Zusammenhang mit den Energieabgaben zwecks Steigerung der Effizienz und Rechtmäßigkeit; Errichtung eines wirksamen internen Kontrollsystems“
·            Harmonisierung der für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Rechtsvorschriften 
·            Neuregelung der steuerlichen Absetzmöglichkeiten von Topf-Sonderausgaben (Absetzmöglichkeiten für Wohnraumschaffung, Personenversicherungen usw.) aufgrund des geringen Lenkungseffekts der bisherigen Regelung und geringer steuerlicher Auswirkungen für den einzelnen Steuerpflichtigen (maximal 167 EUR jährlich) zugunsten einer Berücksichtigung im Steuertarif 
·            Maßnahmenbündel zur Errichtung eines funktionierenden internen Kontrollsystems bei den Arbeitnehmerveranlagungen (im Hinblick auf den Wegfall des Vier-Augen-Prinzips und die Ausweitung der selbständigen Genehmigungsbefugnisse von Bediensteten bei Erledigungen in den Finanzämtern) 
·            Neustrukturierung der Finanzstrafbehörden der Zollverwaltung in Anbetracht der rückläufigen Erledigungszahlen 
·            Einführung des elektronischen Zahlungsverkehrs und Entlastung von bundesweit rd. 40 Bediensteten von der Eingabe und Kontrolle der Buchungen; Heranziehung für andere Aufgaben bei den Finanzämtern
·            Forcierung der Nutzung von FinanzOnline für die Einbringung der Abgabenerklärungen (ermöglicht Kostenreduzierung um rd. 50 %) sowie für die elektronische Zustellung der Steuerbescheide im Wege der Databox (Entfall der Postgebühren) 
·            Transparentere Gestaltung des Finanzausgleichs und Einbeziehung der nicht unbedeutenden steuerlichen Gebarung der Gebietskörperschaften in die rechnerischen Überlegungen über die Aufteilung der öffentlichen Mittel 
·            Aufhebung des Instruments der Selbstträgerschaft und Einbeziehung der finanziellen Folgen in die Finanzausgleichsverhandlungen 
·            Reduzierung des Personaleinsatzes für Beschaffungsaufgaben in den Ressorts durch zunehmende Verlagerung des Beschaffungsvolumens auf Abrufe aus Rahmenvereinbarungen der BBG (10 % bis 30 % erscheinen durchaus realistisch) und
·            Verbesserung des Beschaffungscontrollings der BBG und Verknüpfung mit dem E-Shop; Vervollständigung der Datenbank als Basis für die Vorschreibung von Servicegebühren“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.