552/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Josef Bucher,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau.

 

Der Rechnungshof versucht laufend, seine Erfahrungen und Positionen in den mittlerweile ins Stocken geratenen Verfassungs- und Verwaltungsreformprozess einzubringen und liefert mit jeder seiner Prüfungen einen Mosaikstein zur Reform der öffentlichen Verwaltung.
 
Trotz der zahlreichen positiven Auswirkungen der in den Jahren 2000 bis 2006 bereits umgesetzten Verwaltungsreformmaßnahmen (allein zwischen 2000 und 2004 erzielten Personal- und Verwaltungsreformmaßnahmen Einsparungen des Bundes von rund 4,1 Mrd. €) sind weitere strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen unbedingt erforderlich, welche dazu beitragen könnten nachhaltige Entlastungen der Bevölkerung zu ermöglichen.
 
Die Schwerpunkte und Handlungsfelder für eine weiterführende und in Österreich dringend notwendige Staats- und Verwaltungsreform sind:
 
·        eine umfassende aufgabenorientierte Verwaltungseffizienz und Deregulierung auf allen staatlichen Ebenen;
·        Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und Harmonisierung von Gesetzesbestimmungen (z.B. bei den Bauordnungen, bei den für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Vorschriften);
·        Sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen;
·        Zusammenführung von Finanzierungs-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung ( z.B. bei den Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten);
·        Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs (z.B. Reduzierung der vielfältigen und intransparenten Transferströme);
·        Zielgerichtete Personalreduktion;
·        Verstärkte Ziel- und Wirkungsorientierung der öffentlichen Verwaltung;
·        Einsatz moderner Steuerungsinstrumente zur Verwaltungsführung (z.B. Kosten- und Leistungsrechnung, internes und externes Benchmarking);
·        Modernisierung des Rechnungswesens aller Gebietskörperschaften durch eine Haushaltsrechtsreform (z.B. einheitliche und transparente Rechnungslegung, leistungsorientierte Budgetierung);
·        Straffung der Behördenorganisation (z.B. Zusammenlegung der drei Wetterdienste oder der Überwachungsorgane „Blaukappen“ und „Weißkappen“ der Stadt Wien);
·        Stärkere Kooperationen von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Stellen (z.B. verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik, Datenaustausch zwischen BMWF und Universitäten);
·        Verstärkte Bürgerorientierung (z.B. Ausbau von One-Stop-Shops);
·        Weiterer Ausbau von E-Government (z.B. im Rahmen von Finanz-Online);
·        Verfahrensbeschleunigung und Schaffung der Voraussetzungen für eine raschere Abwicklung von Verfahren (z.B. im Bereich des Asylwesens);
·        Effizienteres Personalmanagement und Flexibilisierung des Personaleinsatzes (z.B. Vermeidung ausbildungsfremder Verwendungen);
·        Harmonisierung der Pensions- und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden;
·        Reduzierung des Aufwandes für Supportleistungen (z.B. durch eine gemeinsame Aufgabenbesorgung in Verwaltungsclustern);
·        Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigen- und Fremdleistung (z.B. beim Einsatz externer Berater);
·        Ausgliederungen;
·        Reform des Gesundheitswesens (z.B. Abbau von Akutbetten, Verbesserung der Standortstruktur, Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung);
·        Reform des Schulwesens (z.B. Zusammenlegung von Klein- und Kleinstschulen, effizientere Gestaltung der Schulaufsicht);
·        Effizientere Gestaltung des Förderungswesens (z.B. Festlegung quantifizierbarer Förderungsziele, Vermeidung von überschneidenden Förderungsbereichen und von Mehrfachförderungen);
·        Nachhaltige Finanzierung von Infrastrukturprojekten (Vermeidung „grauer Finanzschulden“);
·        Verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand (z.B. durch Einführung von „Claim Management“);
·        Wohnbauförderung und Siedlungswasserwirtschaft (z.B. Umstellung auf Subjektförderung; verstärkter Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden);
·        Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle durch Ausweitung der Prüfungszuständigkeiten der Rechnungshöfe.
 
Allein aus den 206 Vorschlägen des Rechnungshofes die bisher noch nicht oder nicht ausreichend aufgegriffen wurden, ergibt sich ein geschätztes Einsparungsvolumen von rund 1 Mrd. €. Dies ohne Berücksichtigung der Einsparungsmöglichkeiten durch Reformen im Gesundheitsbereich, der Abwehr der finanziellen Auswirkungen pensionsrechtlicher Maßnahmen für den Bund im Bereich der ÖBB (1,2 Mrd. €) sowie durch eine Reform der Wohnbauförderung (bis zu 1 Mrd. €).  
Alle Empfehlungen nützen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden.
 

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister  für Finanzen  wird aufgefordert, im Sinne der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau nachstehende Maßnahmen umzusetzen:
 
·        Vermeidung von Mehrgleisigkeiten im Zusammenhang mit der Erfassung von Leistungskennzahlen (z.B. für Leistungsbericht der Bundesverwaltung und BFG-Arbeitsbehelf oder für Budget- und Personalcontrolling und Bundes-KLAR)
·        Intensivierung der Bemühungen zum Einsatz von Instrumenten des New Public Managements in der Bundesverwaltung und verstärkte Heranziehung von Leistungskennzahlen als Steuerungselement 
·        Weitere Standardisierung der Supportleistungen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung des Bundes; Entwicklung von einheitlichen und vergleichbaren Leistungskennzahlen für Benchmarkingzwecke 
·        Forcierung des Einsatzes einer Kosten- und Leistungsrechnung zur Erhöhung der Leistungstransparenz von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen am Beispiel der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, der Universität Wien und anderer Universitäten, der Heeresbild- und Filmstelle sowie der Geologischen Bundesanstalt 
·        Forcierung der Ermittlung von Kennzahlen zur Personalsteuerung am Beispiel der Konsularangelegenheiten 
·        Realisierung des Einsparungspotenzials des IT-Projekts Haushaltsverrechnung-NEU durch künftigen Abbau von 116 ursprünglich den Ressortbuchhaltungen zugeordneten Planstellen; jedoch Relativierung des ursprünglich vom BMF genannten Einsparungspotenzials von 53 Mill. €
·        Konkrete Einsparungsvorgaben und -ziele für die Ermessensausgaben bei der Budgetvorbereitung 
·        Neufassung der Haushaltsvorschriften für die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland 
·        Überprüfung der Möglichkeiten zur Einführung der Flexibilisierungsklausel für weitere Teilbereiche 
·        Flexibilisierungseinheiten: Stärkere Flexibilisierung im Personalbereich durch Übertragung eines größeren Handlungsspielraumes in Teilbereichen des Personalmanagements 
·        Positive Beurteilung der Teilrechtsfähigkeit (am Beispiel des Österreichischen Patentamts); Lockerung der Bindung an das Haushaltsrecht, um flexible Möglichkeiten zur Investitions- und Finanzplanung sowie zur Finanzierung zu schaffen 
·        Benchmarking der Ressorts; Konzentration sämtlicher Leistungen des Personalmanagements in einer Organisationseinheit (Abteilung), Erledigung der Personaladministration und -verrechnung durch „Generalisten““ für sämtliche dienstrechtlichen und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten und Anpassung der Organisations- und Ablaufstrukturen an die neu eingeführten IT-Lösungen (PM-SAP, ELAK) und
·        Benchmarking der Ressorts; Konzentration des strategischen Budgetmanagements in einer personell schlanken zentralen Organisationseinheit, Detailplanung und Budgetvollzug dezentral in den budgetführenden Organisationseinheiten“
 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss beantragt.